Zuzahlungen für Spitalaufenthalte oder Brillen sowie die Rezeptgebühren wurden in den letzten Jahren massiv angehoben.
Zuzahlungen, die Patienten in Österreich für Gesundheitsleistungen aufbringen müssen, sind im internationalen Vergleich bereits sehr hoch.
Brillen- und Spitalskosten besonders gestiegen
Insbesondere für Brillen und Spitalaufenthalte müssen Betroffene immer mehr zahlen. So wurde der Eigenaufwand für Brillen seit dem Jahr 2000 um 248 Prozent von unter 21 auf über 70 Euro angehoben. Auch der Spitalkostenbeitrag erhöhte sich für ASVG-Versicherte vom Jahr 2000 auf 2005 um satte 88 Prozent auf insgesamt zehn Euro pro Tag.
Rezeptgebühr um 36 Prozent gesteigert
Bei der Rezeptgebühr mussten Patienten eine Steigerung von 36 Prozent hinnehmen und auch rezeptfreie Medikamente sind in den letzten fünf Jahren spürbar teurer geworden (Aspirin C Brause plus 32 Prozent, Neo Angin Lutschtabletten plus 77 Prozent, Thomapyrin plus 40 Prozent).
Selbstbehalt bereits 2007 möglich
Mit dem Budget-Begleitgesetz von 2003 wurde zudem die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines generellen Selbstbehaltes geschaffen. Auf ASVG-Versicherte könnten somit bereits 2007 durch die Einführung eines generellen Selbstbehalts von 20 Prozent für Arztbesuche, Zahnbehandlungen oder als Gebühr für die Behandlung in einer Spitalambulanz weitere Kosten zukommen. Besonders ältere Menschen, die einer medizinischen Versorgung am meisten bedürfen, und chronisch Kranke würden damit finanziell noch schwerer belastet.
Selbstbehalte als Zuzahlung zu den Gesundheitsleistungen sind aus gesundheits- und verteilungspolitischer Sicht aber abzulehnen. Besonders auch deshalb, weil Österreich bei den privaten Gesundheitsausgaben bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (Gesundheitsquote) bereits im Jahre 2004 mit 2,8 Prozent im internationalen Vergleich sehr hoch liegt. Die Erhöhung einzelner Selbstbehalte mit der Gesundheitsreform 2005 ist in dieser Berechnung noch gar nicht berücksichtigt.