Kommission bestätigt Beschwerde von Klimaschützern

"Greenwashing"-Verfahren gegen FIFA in Schweiz anhängig

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In der Schweiz läuft ein Verfahren gegen den dort ansässigen Fußballweltverband FIFA. Umweltschützer haben wegen mutmaßlich irreführender Werbung zur Klimaneutralität der WM in Katar eine Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eingereicht.

Deren juristischer Sekretär Reto Inglin bestätigte der Schweizer Tageszeitung "Blick" (Sonntag), dass ein entsprechendes Verfahren anhängig sei.

Hinter der Beschwerde steht die Klima-Allianz Schweiz - ihr Vorwurf lautet, die FIFA betreibe "Klima-Greenwashing". PR-Methoden, die der Öffentlichkeit ein umweltfreundliches Image verkaufen, ohne dass es dafür eine ausreichende Grundlage gibt.

Beschwerden aus mehreren Ländern

Auch aus Großbritannien, Frankreich und Belgien wurden Beschwerden an die Schweizer Behörden weitergeleitet, da die FIFA in Zürich ihren Hauptsitz hat. Deutschlands Verbraucherschützer hatten schon vor dem WM-Start am 20. November die FIFA wegen "Greenwashing" abgemahnt und eine Löschung "irreführender" Werbeaussagen verlangt. Gehe die FIFA darauf nicht ein, behalte man sich den Klageweg vor, hieß es damals.

Die FIFA hatte die WM auf ihrer Website als das erste "vollständig klimaneutrale Turnier" beworben. Recherchen von verschiedenen Medien, Klimaforschern und Umweltschützern kamen aber zum Schluss, dass die Klima-Behauptung der FIFA falsch sei. Die FIFA wies diese Vorwürfe wiederholt zurück.

"Deutliches Signal" an FIFA erwartet

"Wir möchten, dass die FIFA ihre Ressourcen statt in Greenwashing in die Vermeidung von Emissionen investiert", sagte Christian Lüthi, Geschäftsleiter der Klima-Allianz: "Wir sind zuversichtlich, dass die Kommission die Verstöße der FIFA gegen lautere Werbung verurteilt und damit ein deutliches Signal an den Weltfußballverband sendet."

Die Schweizerische Lauterkeitskommission ist eine unabhängige Stiftung der Kommunikationsbranche zur Selbstkontrolle. Sie hat klare Grundsätze zu Umweltaussagen in der Werbung. Rechtlich durchsetzbar sind die Urteile der Lauterkeitskommission nicht.

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