In der Schweiz

Kein Raser-Verfahren gegen Hamilton

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Der Brite und seine Freundin werden doch nicht wegen Raserei belangt.

Die Genfer Justiz hat das Verfahren gegen Formel-1-Piloten Lewis Hamilton eingestellt. Die Schweizer Straßenopfer-Stiftung RoadCross hatte den in Vesenaz wohnhaften Briten angezeigt und gefordert, dass ihm wegen seines Fahrstils auf Schweizer Straßen der Fahrausweis entzogen werde. Die Anzeige, die RoadCross am 23. Juni eingereicht hatte, richtete sich auch gegen Hamiltons Freundin Nicole Scherzinger.

Zweifelhafte Aussagen
Grund für die Anzeige sind Zitate von Scherzinger in der britischen Boulevard-Zeitung "The Sun". "Wir würden aus der Schweiz ausgewiesen, wenn bekannt würde, wie schnell wir hier schon gefahren sind", heißt es in dem Artikel. Die Popsängerin gab auch an, den Wagen mit den Knien zu steuern und sich während der Fahrt zu schminken. In den Augen von RoadCross sollten bekannte Persönlichkeiten sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und im Straßenverkehr ein beispielhaftes Verhalten an den Tag legen. Der Genfer Justiz war die Beweislage jedoch zu dünn, um den Fall weiter zu verfolgen.

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