Nach Dopingbeichte

Keine strafrechtlichen Folgen für Armstrong

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Der US-Amerikaner muss sich wohl nicht vor Gericht verantworten.

Lance Armstrong muss wegen seiner Dopingvergangenheit auch nach seinem TV-Geständnis anscheinend keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Das erklärte am Dienstag Andre Birotte, Staatsanwalt in Los Angeles. "Diese Entscheidung haben wir vor einem Jahr getroffen. Wir haben alle Ausführungen von Herrn Armstrong im Fernsehen und in anderen Medien verfolgt. Das ändert unseren Standpunkt nicht", sagte Birotte.

Rechstexperten hatten zuletzt darauf verwiesen, dass Armstrong eine Anklage wegen Meineids und Justiz-Behinderung drohen könnte. Die des Dopings überführte Ex-Sprinterin Marion Jones war 2007 wegen Falschaussage gegenüber Untersuchungsbehörden zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.

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