Freispruch bei Betrug

Doping: Wurm wegen Falschaussage verurteilt

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Ehemaliger Langläufer muss 4.500 Euro Geldstrafe zahlen.

Der ehemalige Ski-Langläufer Harald Wurm ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck von den Vergehen nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz und vom Vergehen des schweren Betrugs freigesprochen worden. Verurteilt wurde der 36-jährige Tiroler aber wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage. Wurm muss eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 15 Euro - also insgesamt 4.500 Euro - bezahlen. Die Hälfte davon wurde ihm bedingt nachgesehen.
 

Nicht rechtskräftig

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Sowohl der Staatsanwalt, als auch der Verteidiger melden Berufung an. Wurm hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt und auch sein Verteidiger hatte nach dem Schlussplädoyer einen Freispruch beantragt. Dem ehemaligen Langläufer war vorgeworfen worden, zwischen 2015 und 2019 zu den Handlungen des deutschen Sportmediziners Mark S. beigetragen zu haben, indem er veranlasst haben soll, dass ein Spezialkühlschrank zu ihm geliefert wurde. Die Richterin sah die subjektive Tatseite jedoch nicht erfüllt, weshalb Wurm freigesprochen wurde. Einige Aussagen Wurms, die er teilweise auch als Zeuge getätigt hatte, glaubte die Richterin jedoch nicht, weshalb sie beim Anklagepunkt der falschen Beweisaussage einen Schuldspruch fällte
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