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Unsere Tiere

Neue Tierhalterverordnung tritt bald in Kraft

Am 13. März endet die Begutachtungsfrist für zwei neue Verordnungen des Gesundheitsministeriums zur Tierhaltung in Österreich. Sie sollen demnächst in Kraft treten.  

Die geplante Novelle bringt eine große Änderung: Künftig müssen Halterinnen und Halter von Hunden, aber auch von Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln einen Sachkundenachweis absolvieren. Grundsätzlich ist das ein wichtiger Schritt. Doch mehrere österreichische Tierschutzorganisationen schlagen Alarm. Dazu gehören VIER PFOTEN, der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, Tierschutz Austria, der Verein Freunde der Tierecke, der Verein Pfotenhilfe, der Verband pro-tier und das Tierheim Krems.

Sie sind sich einig: In dieser Form darf die Verordnung nicht in Kraft treten.
Der Grund:

Im Entwurf gibt es kaum qualitative Anforderungen an die Personen, die diese Kurse leiten sollen. Als zentrale Kriterien werden lediglich eine „fachliche Eignung“ und „langjährige praktische Erfahrung“ genannt – ohne nähere Definition oder klare Standards.

Ein weiteres Problem betrifft den möglichen Entzug der Kursberechtigung. Laut Entwurf kann eine Ermächtigung entzogen werden, wenn schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegt – etwa bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Tierquälerei oder bei schweren Straftaten gegen Leib und Leben. Doch auch hier gibt es Kritik.

Erstens: Andere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hätten laut aktuellem Entwurf keine Konsequenzen.
Zweitens: Im Gesetz steht, dass die Ermächtigung entzogen werden kann – aber nicht muss.

Das bedeutet: Ob jemand trotz tierquälerischen Verhaltens weiterhin Kurse leiten darf, liegt im Ermessen der jeweiligen Landesregierung.

Auch Tierschutz Austria, Betreiber des größten Tierheims Österreichs, äußert deutliche Kritik. Madeleine Petrovic warnt: „Schon heute müssen qualifizierte Trainerinnen und Trainer im Tierheim häufig Hunde betreuen, die durch falsche Trainingsmethoden traumatisiert wurden und erst mühsam wieder Vertrauen zu Menschen aufbauen müssen. Dabei ist Tierschutz seit 2013 als Staatsziel in der österreichischen Verfassung verankert. Das bedeutet: Die öffentliche Hand ist verpflichtet, den Tierschutz zu verbessern – nicht zu verschlechtern.“

Unsere Tiere – Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 15.03.2026, hier in voller Länge sehen. Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 22.03.2026, 18:30 Uhr 

Besonders unverständlich ist für viele Organisationen, dass man sich nicht an bereits bewährten Modellen orientiert hat. Zum Beispiel an der Hunde- und Exoten-Sachkunde in Wien, die von der Tierschutzombudsstelle Wien entwickelt wurde und seit Jahren erfolgreich angewendet wird.

Die Forderung der Tierschutzorganisationen ist daher klar. An die für den Tierschutz zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig richtet sich ein gemeinsamer Appell: Diese Verordnungen dürfen so nicht in Kraft treten. Es muss sichergestellt werden, dass Sachkundekurse sowohl fachlich hochwertig als auch tierschutzgerecht sind.Denn eines darf in solchen Kursen keinen Platz haben: Gewalt, gefährliches Halbwissen oder Inkompetenz.

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