Italien

Berlusconi beantragt Sozialdienst

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Grund: Der Ex-Premier hätte mehr Bewegungsfreiheit als unter Hausarrest.

Der wegen Steuerbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilte italienische Ex-Premier Silvio Berlusconi will seine einjährige Haftstrafen nicht unter Hausarrest absitzen, sondern Sozialdienst leisten. Der Antrag soll bei den Justizbehörden Anfang kommender Woche eingereicht werden, berichtete Berlusconis Rechtsanwalt Fausto Coppi am Samstag. Berlusconi wolle die gemeinnutzige Arbeit in Rom und nicht in seiner Heimatstadt Mailand leisten. Zuletzt hatte er deswegen seinen Wohnsitz von Mailand in die italienische Hauptstadt verlegt.

Sozialdienst habe den Vorteil, dass dabei die Auflagen für die Bewegungsfreiheit weniger strikt seien, auch sei der Kreis der Gesprächspartner nicht so eingeschränkt wie beim Hausarrest, berichteten Experten. Sozialdienste würden ihm außerdem eine zweimonatige Verkürzung der Strafe ermöglichen.

Unter Hausarrest könnte Berlusconi nur seine engsten Angehörigen, die mit ihm wohnen, und seine Rechtsanwälte treffen. Um die Spitzenrepräsentanten seiner Partei treffen zu können, müsste Berlusconi stets bei Gericht um Erlaubnis dafür bitten. Noch unklar ist, wo Berlusconi Sozialdienst leisten könnte.

Berlusconi blickt mit Sorge weiteren Terminen entgegen. Bis Ende Oktober muss der Senat darüber abstimmen, ob der Medienzar seinen Parlamentssitz verliert. Grundlage für das Votum im Senat ist das Antikorruptionsgesetz "Severino", wonach rechtskräftig verurteilte Parlamentarier ihr Mandat abgeben müssen. Mitte-Links-Senatoren bestritten, dass das Gesetz für Delikte nicht angewendet werden dürfe, die vor seinem Inkrafttreten Anfang 2013 begangen wurden, wie Berlusconis Vertrauensleute behaupten. Eine Senatskommission hatte sich am Freitag bereits für Berlusconis Ausschluss aus dem Parlament ausgesprochen.

Am 19. Oktober ist in Mailand der Termin angesetzt, an dem das Gericht, wie vom Kassationsgericht in Rom, der höchsten Instanz im italienischen Strafsystem, aufgetragen, noch einmal über die Dauer des Amtsverbots entscheidet, das unabhängig vom Antikorruptionsgesetz mit der Verurteilung als Steuerbetrüger einhergeht. Zwischen zwölf Monaten und drei Jahren sind zu erwarten.

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