Israel

Hund zum Tod durch Steinigung verurteilt

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Die Seele eines unreligösen Anwalt soll in den Hund gewandert sein.

Ein rabbinisches Gericht im ultraorthodoxen Jerusalemer Viertel Mea Shearim hat einen Hund zum Tode durch Steinigung verurteilt, "bis seine Seele entflüchtet". Nach Angaben einer ultraorthodoxen Internetseite "in den inneren Kammern" sei der große Hund zum Gerichtsgebäude gekommen, habe die Anwesenden verschreckt und wollte das Gebäude nicht verlassen. Da erinnerte sich einer der rabbinischen Richter, dass ein nicht-frommer berühmter Anwalt das religiöse Gericht vor etwa 20 Jahren zutiefst beleidigt habe. Die Richter wünschten damals jenem inzwischen verstorbenen Juristen, dass seine Seele per Seelenwanderung in einen unreinen Hund wandern möge.

Seelenwanderung
Trotz der verstrichenen Zeit identifizierte einer der Anwesenden im Gericht die Seele des Advokaten in jenem Hund. Daraufhin verurteilte Richter Abraham Dov Levin den Hund zum Tode durch Steinigung. Kinder des ultraorthodoxen Viertels wurden gerufen, das Todesurteil zu vollziehen. Doch dazu kam es nicht, weil der Hund, der im Judentum als "unreines Tier" gilt, rechtzeitig entkommen konnte.

Die Zeitung "Yedioth Ahronoth" prüfte die Angaben. Rabbi Dov Levin dementierte die ganze Geschichte, doch einer der Gerichtsdiener bestätigte, dass ein Todesurteil ausgesprochen worden sei, weil jener inzwischen verstorbene Anwalt dem Gericht eine "schwere Beleidigung" zugefügt habe. Es sei jedoch kein offizielles Urteil ausgesprochen worden. Vielmehr seien die Kinder gerufen worden, den Hund durch Steinwürfe zu vertreiben und der in den Hund gewanderten Seele eine gebührende Lehre zu erteilen.

Beschwerde wegen Tierquälerei
Die Jerusalemer Stadträtin und Gesellschaftsaktivistin Rachel Asariah forderte in einem dringenden Brief den Generalstaatsanwalt Israels, "jene Verbrecher zu bestrafen". Die Tierfreunde-Organisation "Lasst die Tiere leben!" will bei der Polizei eine Beschwerde gegen Rabbi Abraham Dov Levin wegen Tierquälerei einreichen.

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