Die Stadt Rom führt ab 2. Februar Eintrittsgeld für den bisher kostenlose Besuch des Trevi-Brunnens ein, einem Wahrzeichen der italienischen Hauptstadt.
Für den abgegrenzten Bereich des Brunnenbeckens müssen Touristen von Montag bis Freitag von 11.30 bis 22.00 zwei Euro zahlen. Die Gebühr wird samstags und an Feiertagen von 9.00 bis 22 Uhr zu entrichten sein, teilte die Gemeinde Rom am Mittwoch in einer Presseaussendung mit.
Nach der täglichen Schließung um 22 Uhr bleibt der Brunnen für alle Besucher weiterhin kostenlos zu besichtigen. Eintrittskarten können online unter www.fontanaditrevi.roma.it erworben werden. Dort finden sich auch Informationen zu Besuchszeiten und Zahlungsmöglichkeiten.
Ziel der Maßnahme ist eine bessere Regelung der Besucherströme
Bewohner Roms und der Provinz können weiterhin kostenlos Zugang zum Trevi-Brunnen haben, sofern sie einen Ausweis vorlegen. Ebenfalls freien Eintritt erhalten Menschen mit Behinderung und deren Begleitperson, Kinder unter sechs Jahren sowie Reiseleiter. Ziel der Maßnahme sei es, die Besucherströme besser zu steuern und den starken Menschenandrang zu begrenzen.
Bereits seit etwa einem Jahr ist der Besucherandrang am Trevi-Brunnen begrenzt: Maximal 400 Personen dürfen sich gleichzeitig am Becken aufhalten. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 10 Millionen Besucherinnen und Besucher gezählt mit Spitzenwerten von bis zu 70.000 Personen pro Tag. Damit ist der Trevi-Brunnen nach dem Kolosseum Roms meistbesuchtes Monument. Die Einnahmen aus dem Eintrittsgeld sollen in die Verbesserung des touristischen Angebots und der Serviceleistungen fließen.
Weltbekannt wurde der Brunnen einst durch den Film "La dolce Vita" ("Das süße Leben") von Federico Fellini mit der nachts im Brunnen badenden Anita Ekberg. Jeder Urlauber, der sichergehen möchte, in die Ewige Stadt zurückzukehren, muss einem Aberglauben zufolge eine Münze über die Schulter in den Trevi-Brunnen werfen.
Der barocke Brunnen wird indes immer wieder zur Selbstdarstellung benützt. Mit hohen Geldstrafen versucht die Stadt, die Attraktion vor Badenden zu schützen. Wer unerlaubt ins Wasser steigt, muss 450 Euro zahlen.