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Urteil

Lübcke-Prozess: Lebenslange Haft für Mord an deutschem CDU-Politiker

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Neonazi Stephan Ernst wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Wegen des Mordes an dem deutschen CDU-Politiker Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Lübcke, Regierungspräsident des hessischen Bezirks Kassel, war im Juni 2019 auf der Terrasse des eigenen Hauses erschossen worden.
 
Die Tat hatte nach Überzeugung der Anklagevertreter ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Der Mitangeklagten Markus H. zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sprach den 44-Jährigen am Donnerstag wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig. Vom Anklagevorwurf der psychischen Beihilfe zum Mord an Lübcke sprachen die Richter ihn hingegen frei.
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