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Skandal!

Polizei darf kriminelle Flüchtlinge nicht verfolgen

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Ein Polizei-Papier setzt einen Teil des Rechtsstaats außer Kraft.

„Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden und Merkblattfertigung wäre unzulässig) bei einfachen/niedrigschwelligen Delikten (Ladendiebstahl/Sachbeschädigung) regelmäßig aus.“

Diese Leitlinie vom Oktober 2015 schränkt die Polizeidirektion Kiel massiv ein, wenn es um Diebstahl beziehungsweise Sachbeschädigung geht, denn wenn die mutmaßlichen Täter Flüchtlinge sind, kommt es oft vor, dass die Personalien nicht eindeutig feststehen oder nicht rechtzeitig ausgeforscht werden können.

Zu hoher Aufwand
Genauer gesagt: Die Polizei versucht oft gar nicht, die Identität der Täter festzustellen und gegen die Verdächtigen zu ermitteln, weil der Aufwand zu hoch und die Erfolgsaussichten zu gering sind.

Schlimmere Delikte
„Bei höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls“ sollen die Personalien jedoch in der Regel ermittelt werden, so der O-Ton der Regelung.

Dennoch ist die Polizei des Öfteren überfordert, da es nicht genug Personal gibt, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand zu bewältigen. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Flüchtlinge nicht im Besitz eines Passes oder von Personaldokumenten sind.

Geltungsdauer
Die Regelungen von Kiel sollen so lange gelten, bis für ganz Schleswig-Holstein eine umfassende Lösung für das Problem gefunden sei. Laut BILD ist es zurzeit noch unklar, ob dies inzwischen der Fall ist. Die Polizei Kiel erklärte jedoch, dass diese Regelung nicht mehr aktuell sei, da es durch ein neues Rundschreiben vom 23. Dezember ersetzt worden sei. BILD soll jedoch auch dieses Rundschreiben vorliegend haben und behauptet, dass darin keine Rede vom Umgang mit kleinkriminellen Delikten sei.

Des Weiteren wurde vor einigen Tagen bekannt, dass die Polizei in Schleswig-Holstein eingeschränkte bis gar keine Ermittlungen bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht, wie zum Beispiel bei illegaler Einreise, führen soll.

Reaktionen
Die Leitlinien empören selbstverständlich die Kieler Geschäftsleute. So beschwerte sich Karolina Hofmann, Geschäftsführerin eines Haushaltswarengeschäfts, bei BILD: „Wofür zahlen wir denn bitte Steuern? Die Polizisten sollen bei Diebstählen nicht eingreifen und ich habe hier im Zweifel das Nachsehen? Durch diese Anweisung bekommen diese Straftäter in unserer Stadt doch jetzt quasi einen Freibrief.“

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