Eidgenossen greifen durch

Schweiz: Schwimmunterricht verweigert, kein Asyl

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Mit ihrer Weigerung hätten die Mädchen gegen die Schulpflicht verstoßen.

Wer nicht am Schwimmunterrricht teilnimmt, hat sein Recht auf Asyl verwirkt. So absurd das klingt, in der Schweiz ist es gelebte Realität. Nach Auffassung der Stadt Basel gibt es nämlich kein religiös begründetes Recht darauf, den Schwimmunterrricht zu schwänzen. "Mit ihrer Weigerung haben die Mädchen gegen die Schulpflicht verstoßen", so die Argumentation. "Wer die Schulpflicht nicht erfüllt, verletzt die Schweizer Rechtsordnung und wird daher nicht eingebürgert", heißt es weiter. 

Der Debatte ist die Weigerung zweier muslimischer Mädchen vorausgegangen, am Schwimmunterricht teilzunehmen. Dabei spielte es offenbar keinerlei Rolle, ob die Mädchen gut oder schlecht integriert sind oder ob sie die deutsche Sprache beherrschen.

Schweizer greifen durch
Dass die Schweiz in Sachen Asyl und Integration hart durchgreift, haben bereits andere Beispiele in der Vergangenheit gezeigt.  Im Schweizer Kanton Basel-Landschaft darf künftig kein Schüler mehr aus religiösen Gründen seinen Lehrern den Handschlag verweigern. Die zuständige Schulbehörde reagierte damit auf die Weigerung zweier muslimischer Schüler, ihrer Lehrerin die Hand zu reichen. Bei Missachtung müssten die Eltern künftig mit Sanktionen rechnen.

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