Eine Liebesbeziehung zwischen Mutter und Sohn soll nicht mehr strafbar sein.
Die Schweizer Regierung (Bundesrat) will den Inzest straffrei stellen. Eine einvernehmliche Liebesbeziehung zwischen Mutter und Sohn soll künftig nicht mehr strafbar sein, heißt es in einem Entwurf des neuen Strafgesetzes. Die konservativen Parteien CVP (Christlich-demokratische Volkspartei), EVP (Evangelische Volkspartei) und SVP (Schweizerische Volkspartei) reagieren empört.
CVP: Vorschlag "inakzeptabel"
Die Streichung des Inzestverbots sei nicht tolerierbar, schreibt die CVP. Für die SVP ist der Vorschlag "inakzeptabel", die EVP hat "absolut kein Verständnis für die völlig unnötige und schlecht begründete Absicht des Bundesrates". Zum Schutz der Familie und aus genetischen Gründen müsse das Verbot aufrecht erhalten werden, argumentiert die EVP.
Die CVP hält "den Schutz der sozialen Institution Familie nach wie vor für dringend". Bei Inzest unter nicht-blutsverwandten Familienmitgliedern sei die heutige Rechtslage allerdings problematisch, räumt die CVP ein. Die Ächtung des Inzests sei seit Jahrhunderten in unserer Kultur und Gesellschaft verankert, schreibt die SVP. Das müsse im Strafrecht adäquat zum Ausdruck kommen.
Bestimmung hätte nur marginale Bedeutung
Die Schweizer Regierung will den Tatbestand des Inzests aus dem Strafgesetzbuch streichen, weil die Bestimmung heute nur noch eine marginale Bedeutung hat, wie es im erläuternden Bericht zur Gesetzesrevision heißt. "Gemäß dem Bundesamt für Statistik wurden zwischen 1984 und 2007 pro Jahr durchschnittlich drei bis vier Urteile wegen Inzests gefällt." Mit der Streichung wird einzig der einvernehmliche Beischlaf zwischen blutsverwandten Erwachsenen (Blutsverwandte in gerader Linie, voll- oder halbbürtige Geschwister) straffrei.