Österreichische und auch ungarische Staatsbürger dürfen, wenn sie nach Passieren der Grenze innerhalb von 14 Tagen Symptome wahrnehmen, ihren Aufenthaltsort nicht verlassen.
Ab Freitag öffne Ungarn seine Grenzen zu Österreich, heißt es im Ungarischen Amtsblatt vom Donnerstag. Von dem hier veröffentlichten Regierungsbeschluss sind alle österreichischen Staatsbürger betroffen, die über einen negativen Corona-Test verfügen, der nicht älter ist als vier Tage, zitierte die Ungarische Nachrichtenagentur MTI die Veröffentlichung.
Laut Regierungsbeschluss dürfen österreichische und auch ungarische Staatsbürger, wenn sie nach Passieren der ungarischen Grenze innerhalb von 14 Tagen Symptome einer Ansteckung wahrnehmen, ihren Aufenthaltsort oder ihre Unterkunft nicht verlassen. Sie müssten umgehend telefonisch die zuständige Behörde informieren, heißt in dem Regierungsbeschluss.