Die Staatsanwaltschaft spricht vom Verdacht der Volksverhetzung und der gefährlichen Körperverletzung.
Einen Monat nach der Hetzjagd auf indische Textilhändler in Mügeln im ostdeutschen Bundesland Sachsen-Anhalt hat die Staatsanwaltschaft Leipzig insgesamt 16 Tatverdächtige ermittelt. Wie ein Behördensprecher am Mittwoch mitteilte, laufen gegen acht Beschuldigte im Alter zwischen 18 und 35 Jahren aus Mügeln und Umgebung Ermittlungen wegen Verdachts der Volksverhetzung. Gegen acht weitere Verdächtige, darunter vier Deutsche und vier Inder, werde im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen vor dem Festzelt wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Keine geplante rechtsextremistische Tat
Im Zusammenhang mit den
Übergriffen auf acht Inder in Mügeln im deutschen Bundesland Sachsen hat
sich der Verdacht auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund erhärtet. Die
Staatsanwaltschaft Leipzig prüft inzwischen, ob acht Tatverdächtige aus
Mügeln und Umgebung rechtsextreme Parolen gerufen und sich der
Volksverhetzung schuldig gemacht haben könnten, wie ein Sprecher der Behörde
am Mittwoch sagte. Die Übergriffe auf die Inder waren seinen Angaben zufolge
keine "bloße Festzeltschlägerei". Eine geplante
rechtsextremistische Tat könne jedoch nicht nachgewiesen werden.
"Ausländer raus"-Rufe fielen
Einem der Deutschen
werden sowohl Volksverhetzung als auch Sachbeschädigung vorgeworfen. Nach
Angaben der Ermittlungsbehörde soll er mit einem Gitter die Tür einer
Pizzeria zerstört haben, in die sich acht Inder im August am Rande eines
Stadtfests in Mügeln geflüchtet hatten. Sie waren zuvor von rund 50 Personen
- zumeist Jugendlichen und Heranwachsenden - angegriffen und verfolgt
worden. Dabei fielen auch "Ausländer raus"-Rufe. Der
Tatvorwurf des Landfriedensbruchs habe sich dagegen nicht erhärtet, sagte
der Sprecher. Derzeit prüfe seine Behörde, in welchem Umfang Anklage erhoben
werde.
Noch immer kein klares Bild
Den deutschen Festbesuchern werde
vorgeworfen, getreten und geschlagen zu haben, die indischen Gäste sollen
mit abgebrochenen Flaschen gegen andere vorgegangen sein. Noch immer habe
die Justizbehörde aber kein klares Bild vom gesamten Ablauf der
gewalttätigen Auseinandersetzungen insbesondere vor dem Festzelt.
Kaum Zeugen
Trotz wiederholter Aufrufe hätten sich kaum Zeugen
gemeldet, die die Ereignisse gesehen hätten. Die vorliegenden Aussagen seien
derart widersprüchlich, dass bisher kein klares gerichtsverwertbares Bild
zum Tatablauf vorliege. Mögliche Täter hätten bisher nur sehr eingeschränkt
identifiziert werden können. Nach den bisherigen Ermittlungen könne
lediglich festgestellt werden, dass weder eine geplante rechtsextremistische
Tat gegenüber den indischen Festbesuchern noch eine bloße Festzeltschlägerei
vorliege, sagte der Sprecher.