Fleischskandal

Den Verantwortlichen wird der Prozess gemacht

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Mit einem Strafprozess vor dem Landgericht Memmingen hat die juristische Aufarbeitung der Fleischskandale in Bayern begonnen.

Die Anklage wirft Rolf-Hermann Keck, dem ehemaligen Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Deggendorfer Frost GmbH vor, in großem Stil Schlachtabfälle importiert und als lebensmitteltauglich weiterverkauft zu haben. Vertreter belieferter Firmen sagten vor Gericht, sie hätten nicht gewusst, dass die Schweineschwarten für die Nahrungsmittelproduktion ungeeignet waren.

Schweigen
Der einschlägig vorbestrafte 40-Jährige selbst schwieg vor Gericht zu den Vorwürfen. Seine Anwälte wiesen jedoch in einer Erklärung die Anschuldigungen in weiten Teilen zurück. Die Fleischwaren seien für den Zweck, für den sie gekauft worden waren, tauglich gewesen und verwendet worden.

Satter Gewinn
Insgesamt soll die Frost GmbH, Tochter eines Illertissener Fleisch- und Kühlhausbetriebes, rund 1.000 Tonnen Schweineschwarten und Geflügelteile im Ausland gekauft und für insgesamt mehr als 300.000 Euro weiterverkauft haben. Die Anklage legt dem Ex-Geschäftsführer rund 70 Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz, das Fleisch- und das Geflügelfleischhygienegesetz zur Last. In 50 Fällen wird ihm dabei auch Betrug in besonders schwerem Fall vorgeworfen.

Tierische Nebenprodukte
Die Ware war laut Anklage als Kategorie III eingestuft, die entgegen Kategorie I und II nach EU-Recht nicht für die Lebensmittelproduktion verwendet werden darf. "Wie der Angeschuldigte wusste, handelt es sich bei Material der Kategorie III um tierische Nebenprodukte, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind", sagte Staatsanwalt Andreas Rossa. " Den Abnehmern gegenüber wurde die vom Angeschuldigten veräußerte Ware bewusst wahrheitswidrig als zum menschlichen Verzehr bestimmt und geeignet bezeichnet."

Speisegelatine und Suppenbrühe
Gutgläubig stellten Betriebe in Italien und Frankreich aus den Schweineschwarten Speisegelatine her. Aus den Geflügelkarkassen - Hühner, bei denen die Flügel abgetrennt und das Brustfleisch ausgelöst wurde - wurde Suppenbrühe. Vertreter betroffener Firmen bestätigten am Dienstag, sie seien nicht informiert worden, dass die Ware als nicht zum Verzehr geeignet eingestuft war.

Keine Täuschung
Die Verteidigung argumentierte hingegen, es habe keine Täuschung der Firmen und damit auch keinen Betrug gegeben. Die Schweineschwarten stammten von Tieren, die "in zugelassenen Schlachthöfen unter veterinärpolizeilicher Aufsicht" geschlachtet worden seien oder deren Körper in zugelassenen Betrieben verarbeitet wurden. "Diese Schwarten sind nach der Gelatine-Verordnung für die Herstellung von Gelatine zugelassen", erklärten die Anwälte.

Vorbestraft
Der Angeklagte war bereits unter anderem wegen illegaler Fleischtransporte zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, die ihm nun vorgeworfenen Taten ereigneten sich im Bewährungszeitraum. Für den Prozess sind vorerst drei Verhandlungstage angesetzt.

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