Wegen Doppelmord

Ermittlungen gegen falschen Rockefeller

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Christian G. soll mit dem Verschwinden eines jungen Paares vor 24 Jahren zu tun haben. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt. Jetzt wird der Fall von Christian G. alias Clark Rockefelle neu aufgerollt.

Rund 24 Jahre nach dem Verschwinden eines jungen Paares in Kalifornien wird der Fall, in den der "falsche Rockefeller" Christian G. verwickelt sein könnte, noch einmal näher untersucht. Zwei Schriftsachverständige sagten wurden von der Staatsanwaltschaft gebeten, graphologische Gutachten zu erstellen.

Wegen Kindesentführung vor Gericht
Linda und Jonathan Sohus, mit deren Fall G. jetzt in Verbindung gebracht wird, verschwanden im Jahr 1985. Zu dieser Zeit war ihr Gästehaus bei Los Angeles an einen Mann namens Christopher Chichester vermietet. Chichester ist nach Überzeugung der Behörden mit dem Deutschen identisch, der später unter dem Namen Clark Rockefeller auftrat. Er muss sich ab Mai wegen Entführung seiner Tochter vor Gericht verantworten. G. lebte seit den 70er Jahren unter verschiedenen Namen in den USA. Nach der Scheidung war seiner Frau das Sorgerecht für die Tochter zugesprochen worden. G. entführte das Kind im vergangenen Sommer und wurde sechs Tage später nach einer Großfahndung in Baltimore festgenommen.

Mysteriöser Fall
Neun Jahre nach dem Verschwinden des Ehepaars Sohus wurden Ermittlungen wegen Mordes eingeleitet, nachdem auf dem Grundstück Knochen gefunden worden waren, die offenbar von Jonathan Sohus stammten. Von seiner Frau fehlt bis heute jede Spur. Allerdings erhielten Freunde und Verwandte Postkarten unter ihrem Namen, die vermutlich in Frankreich abgeschickt wurden. Ob diese tatsächlich von der jungen Frau geschrieben wurden oder von jemand anderem, sollen nun die Schriftgutachterinnen beurteilen.

Vorwürfe zurückgewiesen
Der Anwalt des "falschen Rockefeller", Jeffrey Denner, wies jegliche Verwicklung seines Mandanten zurück. Er sei von der Staatsanwaltschaft Los Angeles auch nicht über die Einsetzung einer Grand Jury unterrichtet worden, die - vom Staatsanwalt einberufen - entscheiden muss, ob ein Verbrechen begangen wurde und ob genügend Beweise vorliegen, um Anklage gegen einen bestimmten Verdächtigen zu erheben.

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