Problembär Bruno beschäftigt die Justiz: Ein deutscher Anwalt klagt gegen die Abschusserlaubnis.
Der umstrittene Abschuss von Braunbär "Bruno" beschäftigt noch einmal die deutsche Justiz: Ein Anwalt habe beim Verwaltungsgericht München Klage eingereicht, bestätigte ein Gerichtssprecher am Freitag entsprechende Medienberichte. Demnach sei die Abschusserlaubnis durch eine Allgemeinverfügung rechtswidrig gewesen. Das Recht auf uneingeschränkten Naturgenuss ist in der Bayerischen Verfassung verankert.
Das Gericht hat jetzt zu prüfen, ob das Begehren zulässig und begründet ist.
Problembär Bruno
Der aus Norditalien stammende " Bruno" war über Österreich nach Bayern eingewandert und nach anfänglicher Freude bald von den Behörden als "Problembär " eingestuft worden. Wegen mangelnder Scheu vor menschlichen Siedlungen war er wiederholt aufgefallen. Er plünderte Bienenstöcke und Hühnerställe und durchquerte alpenländische Ferienorte.
Abschusserlaubnis
Der Abschuss von "Bruno" sorgte für heftigen Protest bei Tierschützern: Gegen Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf, gegen Mitarbeiter des Ministeriums und gegen die bis heute unbekannten Jäger gingen zahlreiche Strafanzeigen ein. Die Staatsanwaltschaft München II sah damals jedoch keinen Straftatbestand.