Gerichtsverhandlung

Harte Strafen für den Satans-Mörder von Passau

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Mit drakonischen Strafen für Täter und Anstifter endete jetzt der Prozess nach dem Mord an einer jungen Österreicherin in Passau.

"Schuldig im Sinne der Anklage des Mordes und des Raubes mit Todesfolge.“ Das Landesgericht Passau zeigte Mittwoch keine Gnade für die satanischen Freunde Jan Hertrampf (20) und den 30-jährigen Andreas Stranninger.

Hinrichtung
Auf ihr Konto geht, wie berichtet, der bestialische Mord an der 21-jährigen Österreicherin Caroline B. Die junge Frau wurde im Februar 2007 in ihrer Wohnung mit 27 Messerstichen regelrecht hingerichtet. Nach der Bluttat flüchtete das Duo, dem die junge Frau zuvor Unterschlupf gewährt hatte, nach Spanien – Wochen später klickten die Handschellen.

Wie ein Hund
Bei dem acht Tage dauernden Prozess überschlugen sich die Ereignisse. Zuerst gestand Jan Hertrampf, alleine die tödlichen Stiche geführt zu haben, weigerte sich jedoch, über die Hintergründe der Tat zu sprechen. Dem verzweifelten Vater des Opfer gelang es schließlich, den 20-Jährigen in persönlichen Gesprächen in den Prozess­pausen dazu zu bringen, dem Gericht zu schildern, was wirklich geschah: Nachdem sich Caroline in Hertrampf verliebt hatte, waren die beiden bei ihr eingezogen. Sie hatten aber sofort geplant, ihr Geld zu stehlen, um ein neues Leben im Ausland zu beginnen. Schließlich sei man auf die Idee gekommen, das Mädchen zu töten. Stranninger habe ihm Tipps gegeben, so der 20-Jährige: „Fang einen Streit an, dann geht es leichter.“ Wie sich beim Prozess herausstellte, übte der Ältere eine diabolische Macht über den jüngeren, labilen Anhänger der Satanisten-Szene aus. Hertrampf: „Er hat mich wie einen Hund behandelt.“ Und wie ein folgsames Hündchen habe er schließlich den Plan ausgeführt, Caroline aus dem Weg zu schaffen.

Späte Reue
Der geständige Hertrampf, der sich während des Prozesses mehrmals bei dem Vater des Opfers für seine Tat entschul­digt hatte, wurde nach dem Jugendrecht (Höchststrafe zehn Jahre) zu neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Andreas Stranninger, der sich von Beginn an selbstsicher und unschuldig präsentiert hatte, bekam als erwachsener Mittäter lebenslang. Nicht rechtskräftig.

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