Verbrechen

Menschenrechtsverletzungen: Sklavenhandel ist heute noch politische Diskussion

Ghanas Präsident John Dramani Mahama will eine Resolution bei den Vereinten Nationen einbringen, um den Sklavenhandel als "schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit" einzustufen.  

Die Welt müsse endlich anerkennen, dass es in der Geschichte "keine schwerwiegendere Ungerechtigkeit gegen die Menschheit gegeben hat als den transatlantischen Sklavenhandel", erklärte Mahama am Sonntag zum Abschluss eines Gipfeltreffens der Afrikanischen Union (AU) in Addis Abeba.

Die Resolution, die Mahama im März den UNO-Mitgliedstaaten bei der Generalversammlung vorlegen werde, sei dabei "nur ein erster Schritt". Es handle sich um eine Erklärung, die die rassistische Versklavung von Afrikanerinnen und Afrikanern sowie den transatlantischen Sklavenhandel als "schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit" bezeichne.

"Die Verabschiedung dieser Resolution wird die Geschichte nicht wiedergutmachen, aber sie wird sie anerkennen", betonte Mahama. Es gehe "nicht nur um finanzielle Entschädigung" für erlittenes Unrecht, sondern auch um historische Aufarbeitung.

1957 Unabhängigkeit von Kolonialmächten

Der transatlantische Sklavenhandel organisierte den Handel von Millionen von Menschen aus West- und Zentralafrika. Dabei wurden tausende Menschen verschleppt. 1957 erlangte Ghana als erstes Land des afrikanischen Kontinents die Unabhängigkeit von den Kolonialmächten.

2023 hatte Mahamas Vorgänger, Nana Akufo-Addo, bereits einen Vorstoß geleistet und die afrikanischen Staaten zum gemeinsamen Kampf um Reparationszahlungen für das erlittene Unrecht des Sklavenhandels und des Kolonialismus aufgerufen.

Einige westliche Staats- und Regierungschefs haben inzwischen die Verbrechen der Kolonialzeit anerkannt und - wie etwa der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier - um Entschuldigung gebeten. Museen haben damit begonnen, gestohlene afrikanische Schätze und Artefakte zurückzugeben. Die Frage nach Reparationen aber stößt meistens auf Ablehnung.

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