Deutschland

Pillenverkauf an Selbstmord-Kandidaten im Web

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23-Jähriger soll an 20 Selbstmordkandidaten Pillen verkauft haben. Sechs Menschen kamen dadurch ums Leben.

Der Mann war zwar als Eventmanager tätig, allerdings machte er auch mit der Todessehnsucht anderer Menschen gute Geschäfte. Die Pillen-Päckchen verkaufte er zwischen 200 und 1500 Euro.

Sechs Menschen durch Pillen gestorben
Sechs Menschen kamen durch die Pillen, die der Mann verkaufte, ums Leben. Seine übrigen „Kunden“ fielen tagelang ins Koma. Der Fall wurde aufgedeckt, als ein 19-Jähriger aus dem brandenburgischen Ewerswalde halb tot in einem Hotel gefunden worden war.

"Der Mann konnte ins Leben zurückgeholt werden, allerdings mit dramatischen körperlichen Konsequenzen", berichtete der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Alfons Grevener. Die Eltern des jungen Mannes, der bereits von Leichenflecken gezeichnet war, schalteten daraufhin die Ermittler ein.

Als „Buddha“ auf Suizid-Foren im Web
Unter dem Namen "Buddha" hatte sich der 23-Jährige der Anklageschrift zufolge in Gesprächsforen für Selbstmörder eingeklinkt. Dabei gab er sich teils selbst als Selbstmordwilliger, teils als Medizinstudent aus, der ein buchstäblich todsicheres Mittel zu verkaufen habe.

Bei Verurteilung zehn Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal erhob am Donnerstag Anklage wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in 19 besonders schweren Fällen. Der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen hat er sich den Angaben zufolge bisher nicht geäußert. Falls der Angeklagte schuldig gesprochen wird, drohen ihm für jede schwere Tat bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Ein weiterer Fall, bei dem ein Mann die Medikamente lediglich gegen seine Nervenkrankheit eingesetzt hatte, wird zwar ebenfalls zur Anklage gebracht, jedoch nicht als besonders schwer eingestuft.

Beihilfe zu Selbstmord nicht strafbar
Für die Justiz sei der Fall nicht unproblematisch, da weder Selbsttötung noch die Beihilfe dazu in Deutschland strafbar seien, erläuterte Grevener. Trotz der sechs Todesopfer könne der Angeklagte daher nicht wegen eines Kapitaldelikts verurteilt werden.

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