China hebt nach Angaben des Europäischen Parlaments die vor vier Jahren verhängten Sanktionen gegen den Unterausschuss für Menschenrechte und mehrere Abgeordnete auf.
Im Gegenzug will sich das Parlament wieder offen für einen normalen Dialog mit China zeigen.
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Sanktionen seit 2021 in Kraft
Mit den Strafmaßnahmen hatte China 2021 auf EU-Sanktionen wegen der Unterdrückung der muslimischen Minderheit der Uiguren in der chinesischen Region Xinjiang reagiert. Den betroffenen EU-Abgeordneten und ihren Familien ist seitdem nach chinesischen Angaben die Einreise nach Festlandchina, Hongkong und Macau untersagt. Zudem dürfen sie sowie mit ihnen verbundene Unternehmen und Einrichtungen keine Geschäfte mit China tätigen.
In der EU wurde als Reaktion unter anderem der Prozess zum Abschluss eines bereits ausgehandelten Investitionsabkommens auf Eis gelegt. Ob sich dies nun ändern wird, blieb zunächst offen.
EU: Verhältnis zu China bleibt "komplex und facettenreich"
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola teilte mit, das Verhältnis zu China bleibe "komplex und facettenreich". Aber der beste Weg, damit umzugehen, sei durch Austausch und Dialog.
In der Pressemitteilung hieß es weiter, die Konferenz der Präsidenten der Fraktionen im Parlament habe bekräftigt, dass die Aufhebung der Sanktionen nicht bedeute, dass das Europäische Parlament die anhaltenden Herausforderungen in den Beziehungen zwischen der EU und China übersehen werde. Das Parlament werde weiterhin ein entschlossener Verteidiger der Menschenrechte und grundlegenden Werte weltweit sein.
China: Beziehungen zur EU entwickeln sich gut
Das chinesische Außenamt hatte das Ende der Sanktionen am Mittwoch zunächst nicht bestätigt. Die Beziehungen zwischen China und der EU entwickelten sich derzeit gut, sagte jedoch Sprecher Guo Jiakun in Peking mehrere Stunden vor Bekanntgabe durch das Europaparlament. Zusammen würden China und die EU unter der aktuellen Lage das multilaterale Handelssystem schützen.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit sagte Guo, Peking hoffe, dass sich der Austausch verstärke. Mitglieder des Europäischen Parlaments sollten nach China kommen.
EU-Sanktionen bleiben
In Brüssel wurde unterdessen betont, dass die EU-Sanktionen wegen der chinesischen Menschenrechtsverletzungen weiter gelten. Sie sehen vor, dass sämtliche Vermögenswerte der betroffenen natürlichen oder juristischen Personen eingefroren werden. Außerdem dürfen ihnen kein Geld oder wirtschaftliche Ressourcen mehr zur Verfügung gestellt werden. Die Einreise in die EU ist ihnen ebenfalls verboten. Betroffen sind aus China etwa das Büro für öffentliche Sicherheit von Xinjiang sowie Vertreter des Parteikomitees des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang.
China bestreitet stets, dort die Freiheit von Minderheiten wie den muslimisch gläubigen Uiguren zu beschränken.