Ein saudiarabischer Erfinder hat bei einer deutschen Behörde einen Patentantrag für seinen Horror-Chip gestellt. Mittels des implantierten Chips soll man Menschen überwachen und sogar töten können. Die Behörde hat abgelehnt.
Ein saudi-arabischer Erfinder hat beim Deutschen Patentamt in München ein Patent zur Überwachung und sogar Tötung von Menschen per implantiertem Chip beantragt. Patente auf Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, werden generell nie erteilt.
Vor 18 Monaten eingereicht
Dass der Antrag des Erfinders
veröffentlicht wurde - er ist auf der Homepage des Patentamts zu finden -
sage nichts über eine Erteilung eines Patents aus. Patentanträge müssten
nach 18 Monaten veröffentlicht werden, der Mann hatte seinen Antrag am 30.
Oktober 2007 gestellt. Jeder könne beim Münchener Patentamt einen Antrag
einreichen, hieß es weiter.
"Strafkammer"
Dem Patentantrag zufolge soll der Chip
chirurgisch oder per Injektion in den Körper gebracht werden. Neben einem
Modell A, das nur zur Überwachung dienen soll, gebe es ein Modell B, das als
zusätzliches Element über eine "Strafkammer" verfüge. Diese könne mit einem
giftigen Mittel wie zum Beispiel Cyanid gefüllt werden, das vom Körper
isoliert werde, "außer wenn wir diese Person aus Sicherheitsgründen
eliminieren wollen, dann wird dieses Mittel in seinen Körper durch
Fernsteuerung über die Satelliten freigesetzt".
Der Antragsteller begründet seinen Antrag mit Sicherheitsproblemen, etwa bei Pilgerfahrten in seinem Land, bei denen Menschen gelegentlich im Land bleiben, fliehen oder verloren gehen könnten, sowie Gefahren für die Staatssicherheit durch gefährliche Straftäter und Terroristen.