Verfahren sollen beschleunigt werden

EU fordert 12-Wochen-Anhaltehaft für Asylsuchende

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Durch die Reform sollen die Asylverfahren an den EU-Außengrenzen beschleunigt werden. 

Das EU-Parlament hat seine Verhandlungsposition für eine umfassende Reform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik festgelegt. Der zuständige Ausschuss sprach sich am Dienstag unter anderem für schnellere Verfahren an den EU-Außengrenzen sowie für Solidarität unter den Mitgliedstaaten in Krisenzeiten aus. 

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, soll nun künftig bereits an den EU-Außengrenzen geprüft werden, welche Chancen auf Anerkennung des Asylstatus vorliegen, oder ob etwa gefälschte Papiere vorgelegt wurden.  Jene mit gefälschten Papieren und/oder geringer Chance auf Asyl sollen dem EU-Innenausschuss nach an den EU-Außengrenzen für zwölf Wochen in Anhaltehaft genommen werden können, während ihr Anspruch ermittelt werden soll. Sollte der Bescheid negativ ausfallen, soll der Antragsteller binnen weiterer drei Monate zurückgeführt werden. Für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren und unbegleitete Kinder soll diese Regelung nicht gelten 

Polen und Ungarn lehnen verpflichtende Quote ab

Seit der großen Fluchtbewegung 2015/2016 haben vor allem die EU-Staaten erbittert über die Migrationspolitik gestritten. Im Kern ging es darum, ob Schutzsuchende auf alle Mitgliedstaaten verteilt werden sollen. Länder wie Polen und Ungarn lehnen eine verbindliche Quote vehement ab. Deshalb legte die EU-Kommission 2020 neue Reformvorschläge vor. Eine verpflichtende Verteilung ist nach der Parlamentsposition nur in absoluten Ausnahmefällen vorgesehen.

"Die heute verabschiedeten Verordnungen würden das bestehende Dublin-System ersetzen und für schnelle, rechtssichere Verfahren sowie klare Verantwortlichkeiten sorgen. Die EU-Staaten an den Außengrenzen dürfen nicht länger alleine gelassen werden, es braucht eine solidarische Verteilung", sagte die SPÖ-Europaabgeordnete Theresa Bielowski. "Klar ist, für uns steht das Recht auf Asyl nicht zur Debatte, das umfasst ein Bekenntnis zu fairen rechtsstaatlichen Verfahren, zur Einhaltung der Grundrechte an den Außengrenzen sowie zur Seenotrettung." 

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