Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Diffamierungsversuch, es gibt keine Anhaltspunkte gegen den hessischen Justiz-Minister.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt lehnt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den hessischen Justiz- und Kultusminister Jürgen Banzer ab. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die in einer Strafanzeige gegen den CDU-Politiker erhobenen Vorwürfe "einen Realitätsgehalt aufweisen", erklärte Oberstaatsanwältin Doris Müller-Scheu am Dienstag. Vielmehr sei davon auszugehen, dass ein Mitglied der hessischen Landesregierung habe diffamiert werden sollen, um so Einfluss auf den Ausgang der Landtagswahl zu nehmen.
Banzer erhob Verleumdungsklage
Banzer war in einer am Montag
bekanntgewordenen Strafanzeige unter anderem vorgeworfen worden, vor einigen
Jahren die damals 14-jährige Tochter des Anzeigenerstatters sexuell
missbraucht zu haben. Der Minister wies die Vorwürfe umgehend als "empörend
und aus der Luft gegriffen" zurück und erhob seinerseits Verleumdungsklage.
Der CDU-Politiker vermutete ebenfalls, dass mit den Unterstellungen der
Ausgang der Landtagswahl habe beeinflusst werden sollen.
Laut Müller-Scheu war die Anzeige am 12. Jänner per Fax bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden erstattet worden. Bei einer Überprüfung habe sich herausgestellt, dass Name und Anschrift des Anzeigenerstatters falsch seien. Auch der in der Anzeige als Kontakt angegebene Rechtsanwalt erklärte, er kenne den Mann nicht persönlich. Dieser habe Termine verstreichen lassen, auch sei er nicht unter der angegebenen Mobilfunknummer erreichbar.