EuGH-Beschluss: Die geheime Liste der verbotenen Gegenstände ist ungültig.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die von der EU aufgestellte geheime Liste verbotener Gegenstände an Bord eines Flugzeuges nach einer österreichischen Beschwerde gekippt. Die EU-Richter entschieden am Dienstag, dass die Liste nicht bindend sei, soweit sie dem Einzelnen Pflichten auferlege. Die Verbotsliste gehöre nämlich nicht zu der Art von Maßnahmen, die geheim zu halten wären.
Herbe Niederlage
Das Urteil der EU-Richter ist eine herbe
Niederlage für die EU-Kommission und den Ministerrat. Die EU-Kommission
durfte nach dem Urteil des EU-Gerichts die Geheimhaltungsregeln auch nicht
bei der Anpassung der Liste anwenden. Daher sei sie die Verordnung
zwangsläufig ungültig, entschieden die Richter.
Österreicher als Auslöser
Den Stein ins Rollen gebracht
hatte der Österreicher Gottfried Heinrich, der 2005 in Wien-Schwechat von
den Sicherheitsbehörden zum Verlassen eines Flugzeugs gezwungen wurde, weil
er Tennisschläger im Handgepäck hatte. Der Mann hatte vor dem Unabhängigen
Verwaltungssenat in Niederösterreich geltend gemacht, dass die Liste
verbotener Gegenstände trotz eines EU-Gebots nicht veröffentlicht wurde. Das
österreichische Gericht hatte den Fall (C 345/06) an den EuGH verwiesen.