Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation - Drei Mitangeklagte erhielten ebenfalls Haftstrafen.
Ein deutsches Gericht hat den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz "Islamischer Staat" zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht erklärte den 37-jährigen Iraker Abu Walaa am Mittwoch wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation für schuldig. Der Hassprediger und sein Netzwerk haben nach Überzeugung der Richter junge Leute radikalisiert und die IS-Kampfgebiete geschickt. Drei Mitangeklagte erhielten Strafen zwischen vier und acht Jahren.
Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim". Ein mitangeklagter Deutsch-Serbe, der acht Jahre Haft erhielt, soll seine Wohnung in Dortmund als Gebetszentrum genutzt und dort auch zeitweise den Islamisten Anis Amri beherbergt haben. Amri verübte 2016 einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin, bei dem zwölf Menschen starben.
Im Verlauf des Prozesses beschäftigte sich das Gericht mit einer Reihe weiterer Islamisten, die von dem Dortmunder und einem mitangeklagten Mann aus Duisburg im Hinterzimmer von dessen Reisebüro radikalisiert worden sein sollen. Der Duisburger wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Zwei der Rekrutierten sollen im Irak Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben.
Unbemerkt von den Sicherheitsbehörden blieb das Tun der Gruppe um Abu Walaa nicht. In Dortmund war regelmäßig "Murat" dabei, ein V-Mann des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, der sich auch an die Fersen Amris heftete. Die deutsche Bundesanwaltschaft stützte sich auch auf Informationen dieses V-Manns, der für den Prozess aber keine Aussagegenehmigung erhielt. Ihr Kronzeuge war ein junger Mann aus Gelsenkirchen, der als Jugendlicher in islamistische Kreise geriet, sich dann aber vom IS abwandte und mit den Behörden zusammenarbeitete.
Die Verteidigung zog die Glaubwürdigkeit dieses Kronzeugen jedoch in Zweifel. Dem V-Mann warf sie vor, selbst zu Anschlägen angestachelt zu haben. Die Anschuldigungen der Anklage hielt die Verteidigung im Großen und Ganzen für nicht nachweisbar.