Zwei Wagenladungen voll:

Gericht hatte mit Grasser-Akten zu kämpfen

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Seit 15 Jahren wird ermittelt. Diese Akten zu transportieren war eine Mammutaufgabe.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere in der Causa Buwog-Provision und Provision beim Linzer Terminal Tower genehmigt und die Anklageeinsprüche abgewiesen. Dies teilte das OLG Wien am Donnerstag mit. Die Anklage ist rechtskräftig, bestätigte OLG-Sprecher Reinhard Hinger gegenüber ÖSTERREICH

Jetzt steht einem Verfahren vor einem Schöffengericht am Wiener Landesgericht nichts mehr im Weg. Allerdings stellte sich der Transport der BUWOG-Akten als äußerst mühselig dar. Wie Christina Salzborn vom Landesgericht gegenüber ÖSTERREICH erzählt, brauchte es zwei Wagenladungen, um alle Papiere ins Gericht zu schaffen.

Seit 15 Jahren wird nun in der BUWOG-Causa ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte nach sieben Jahren eine 800-seitige Anklage eingebracht – der Schaden betrage 10 Mio. Euro, den Beschuldigten drohen bis zu zehn Jahre Haft (es gilt die Unschuldsvermutung).

Verfahren eingestellt, Ermittlungen wieder aufgenommen

In dem Anklagepunkt "Auswahl der Investmentbank für die Privatisierung der Wohnbaugesellschaften des Bundes" wurde das Verfahren gegen Grasser und zwei weitere Angeklagte hingegen vom OLG eingestellt. Zum Anklagepunkt der unterlassenen Erlösmaximierung beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften wurde die Anklage gegen Grasser zurückgewiesen und das Ermittlungsverfahren wieder eröffnet.

BUWOG Grafik
© APA

 
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