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Verfahren in Frankreich eingeleitet

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Französisches Gericht entscheidet binnen eines Jahres über Strafverfahren gegen bwin. Aktie brach zur Eröffnung ein.

Die beiden Vorstände des börsenotierten österreichischen Internet-Sportwettenanbieter bwin, Manfred Bodner und Norbert Teufelberger, die am Freitag in Südfrankreich wegen Verdachts auf illegales Glücksspiel festgenommen wurden, sind wieder frei. Gegen sie wurde ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Ob es zu einem Strafverfahren kommt, soll binnen eines Jahres entschieden werden. Die Aktie brach Dienstag, nach der Wiederaufnahme des Handels zur Eröffnung ein. Die EU-Kommission hat indes Bedenken gegen strafrechtliche Sanktionen vorgebracht.

600.000 Euro Kaution
Ein französisches Gericht in Nanterre soll binnen eines Jahres entscheiden, ob ein Strafverfahren gegen die beiden eingeleitet wird, hieß es von bwin heute. Die für die beiden Vorstände hinterlegte Kaution in Höhe von insgesamt 600.000 Euro diene dazu, allfällige Geldstrafen abzudecken und sicherzustellen, dass die beiden Vorstände zukünftigen Ladungen Folge leisten, teilte bwin heute mit. Theoretisch betrage die Höchsthaftstrafe bei einer Verurteilung drei Jahre.

Bedenken von EU-Kommision
Oliver Drewes, Sprecher des zuständigen Kommissars Charlie McCreevy, sagte heute in Brüssel: " Wenn die nationalen Bestimmungen bezüglich Glücksspiel nicht im Einklang mit EU-Recht stehen, sind grundsätzlich auch die Strafmaßnahmen aus der Sicht des Binnenmarktes problematisch". Die EU-Kommission arbeite an weiteren Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Staaten, die den freien Wettbewerb von Sportwetten-Anbietern einschränken, und will voraussichtlich am 18. Oktober über weitere Fälle entscheiden. "Viele nationale Gesetze zum Glücksspiel und zu Sportwetten sind unvereinbar mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit", so der Sprecher.

Hinweis auf bwin-Homepage
bwin geht davon aus, dass vor einer Entscheidung durch das Gericht in Nanterre ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache "Placanica" vorliege und in die Entscheidungsfindung des Richters in Nanterre einfließe. bwin muss laut Anordnung des Untersuchungsrichters auf seiner Homepage "innerhalb der nächsten Wochen" einen Hinweis anbringen, wonach das Angebot in Frankreich gegen nationale Glücksspielvorschriften verstoßen könnte.

Kritik von Casinos Austria
bwin negiere die europäische Rechtslage der Glücksspielmonopole, meinte der Rechtsexperte der Casinos Austria, Dietmar Hoscher, heute auf APA-Anfrage. In Österreich dürfe bwin mit der entsprechenden Lizenz zwar Sportwetten anbieten, nicht aber Glücksspiele.

Glücksspielmonopol
Der französische Sportminister Jean-Francois Lamour verteidigte indes das in Frankreich geltende Glückspielmonopol im Bereich der Sportwetten. In Frankreich verfügen die Gesellschaften "Francaise des Jeux" (FDJ) und "Pari mutuel urbain" (PMU) über das Glücksspielmonopol. Die beiden in Nanterre angesiedelten Staatsbetriebe hatten gegen bwin wegen Verletzung des Monopols Anzeige erstattet und somit die Ermittlungen gegen den börsennotierten österreichischen Sportwettanbieter ausgelöst.

Neben Frankreich kämpft bwin auch in Deutschland ums Geschäft. Wie zuvor Hessen und Sachsen hatte kürzlich auch Bayern bwin die Vermittlung von Sportwetten per Internet verboten.

Aktie verliert stark
Die bwin-Aktie notierte gegen 16:40 h bei 21,53 Euro und damit um 16,06 Prozent unter dem letzten Schlusskurs. Mit der Wiederaufnahme des Handels waren die Papiere um ein Viertel abgesackt und hatten sich danach wieder etwas erholt. Das Papier war von Freitag Nachmittag bis Montag Abend vom Handel ausgesetzt gewesen.

Verhaftung am Freitag
Die Verhaftung am Freitag in Südfrankreich war nach Angaben der Pariser Tageszeitung "Le Monde" unter der Leitung der Direktion für Sportwetten und Glücksspiele des Polizeigeheimdienstes " Renseignements Generaux" (RG) infolge eines Rechtshilfeersuchens eines Untersuchungsrichters vom Landgericht von Nanterre bei Paris erfolgt.

Der Gerichtssprengel Nanterre ist für den Fall zuständig, weil sich dort der Firmensitz der französischen Monopolisten für Glücksspiele " Francaise des Jeu" (FDJ) und für Pferderennenwetten " Pari mutuel urbain" (PMU) befinden.

Anzeige schon im Jahr 2005
FDJ und PMU hatten voriges Jahr eine Anzeige gegen Unbekannte wegen "illegaler Glücksspiele, illegaler Lotterie, verbotener Lotteriewerbung und illegaler Wetten auf Pferderennen" erstattet und waren in dem Verfahren gleichzeitig als zivile Nebenkläger aufgetreten. Ein eigener Ermittlungsstrang wurde am Landgericht von Nanterre bereits im November 2005 eröffnet. Bodner und Teufelberger waren zunächst in Polizeigewahrsam genommen, bevor der Richter am Samstag einen Vorführungsbefehl gegen sie erließ.

Haftbedingungen "ein Wahnsinn"
Die Haftbedingungen der beiden Vorstände des österreichischen börsenotierten Sportwettenanbieters bwin (früher betandwin), Manfred Bodner und Norbert Teufelberger, seien „ein Wahnsinn", sagte bwin-Sprecherin Karin Klein am Samstag. "Man habe mit Anwälten und Menschenrechtsexperten Kontakt aufgenommen um 'mit aller Vehemenz' gegen diese 'Menschenrechtsverletzung' vorzugehen". Das Unternehmen will vor der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich anstrengen.

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