Auto-Panne
130-Euro-Strafe, weil Lenker nicht den ÖAMTC rief
Vorarlberg. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat die Strafe gegen einen Autofahrer bestätigt, der nach einer Panne auf den ÖAMTC verzichtete und stattdessen auf eigene Faust Hilfe organisierte. Das berichtet "ORF Vorarlberg".
Autostopp statt Pannendienst
Der Autofahrer war im vergangenen Jänner mit seinem Pkw auf einer Landesstraße liegen geblieben. Er stieg aus, fuhr per Autostopp zu seinem nahe gelegenen Betrieb und wartete dort eine Viertelstunde auf einen Mitarbeiter, der ihm beim Reparieren und Entfernen des Fahrzeugs helfen sollte.
Die Polizei zeigte den Lenker an, weil das Auto nicht schnell genug von der Straße entfernt wurde, woraufhin die Bezirkshauptmannschaft eine Verwaltungsstrafe verhängte. Seine Beschwerde beim LVwG begründete der Mann damit, dass ein ÖAMTC-Einsatz seiner "Erfahrung nach länger" gedauert hätte als die Hilfe durch seinen Mitarbeiter.
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Urteil rechtskräftig: 130 Euro plus Nebenkosten
Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten: Da der Lenker den Mitarbeiter vorher nicht kontaktiert hatte, sondern erst vor Ort auf ihn wartete, habe er nicht, wie es das Gesetz vorsehe, für die ehestmögliche Entfernung des Wagens gesorgt.
Die Strafe teilt sich wie folgt auf:
- 50 Euro, weil der Zündschlüssel im Auto stecken blieb und Unbefugten das Wegfahren ermöglichte.
- 40 Euro für das verzögerte Entfernen des Fahrzeugs.
- 40 Euro an Verfahrenskosten.
Insgesamt muss der Mann also 130 Euro zahlen. Hinzu kommen eine Beschwerdegebühr sowie allfällige Anwaltskosten. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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