Reformpartnerschaft

4,1 Milliarden Euro weniger Netzkosten bis 2040

Sonnige Ansicht eines Umspannwerks mit Stromleitungen und Ausrüstung vor blauem Himmel.
© APA/TOBIAS STEINMAURER
Entlastung für Industrie und Haushalte geplant. Das bringt der neue Verfassungstatbestand "Energiewirtschaft". Ungenutzte Netzkapazitäten werden künftig freigegeben
OE24 auf Google bevorzugen

Bund, Länder und Gemeinden haben sich im Rahmen der Reformpartnerschaft auch auf Neuerungen im Energiebereich geeinigt, wobei zahlreiche Details noch offen sind. Bis zum Jahr 2040 sollen durch Effizienzsteigerungen beim Netzausbau rund 4,1 Milliarden Euro eingespart werden. Davon sollen Industrie, Betriebe und Haushalte profitieren. Wie die Vorhaben genau aussehen, ist großteils unklar, die Gesetze sollen bis Ende 2026 erarbeitet werden.

Auf rechtlicher Ebene ist ein neuer Kompetenztatbestand "Energiewirtschaft" in der Bundesverfassung geplant. Laut der Presseunterlage zur Einigung sollen damit die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klarer geregelt werden. Was das in der Praxis konkret bedeutet - also wer künftig wofür zuständig sein wird und wie die Formulierungen lauten sollen -, geht aus dem Dokument nicht hervor. Bisher handelt es sich lediglich um eine "politische Weichenstellung".

Mitte Juni hatten die Regierungsparteien mit den Grünen das EABG (Erneuerbaren-Ausbaubeschleunigungsgesetz) paktiert, für das eine Verfassungsmehrheit nötig war. Spätestens in drei Jahren sollten auch verbindliche Ziele für die Bundesländer festgelegt werden.

Einsparungsziel ist klar, konkrete Maßnahmen nicht

Auch bei den geplanten Einsparungen bleibt das Papier vorerst vage. Um das Potenzial von 4,1 Milliarden Euro zu heben, sollen die Kostenstrukturen und Planungsgrundlagen der Netzbetreiber durch standardisiertes Reporting, einheitliche Kostenrechnung und Benchmarking vergleichbarer werden. Zudem sollen rechtliche und regulatorische Hürden abgebaut werden, um freiwillige Kooperationen von Netzbetreibern zu erleichtern.

Eine stärkere Digitalisierung soll helfen, bestehende Netzkapazitäten besser auszulasten und Engpässe frühzeitig zu erkennen. Die Regeln für Netzanschlüsse sollen nachgeschärft werden: Reservierte, aber ungenutzte Kapazitäten müssen künftig wieder freigegeben werden. Flankierend dazu soll das EABG für wichtige Energieprojekte künftig das Prinzip "ein Projekt, eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid" verankern.

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden