Pläne konkretisiert

500 Häftlinge sollen entlassen werden: Wer in Frage kommt

© APA/GEORG HOCHMUTH
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat ihre Pläne zur einmaligen Amnestierung von rund 500 Häftlingen konkretisiert.
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Im Entwurf des Ressorts werden drei Gruppen von Insassen vorgeschlagen, die je nach Höhe der verhängten Haftstrafe unterschiedlich strenge Voraussetzungen erfüllen müssen, berichtet der "Kurier". Profitieren könnten dabei auch Personen mit einer unbedingten Strafe von bis zu fünf Jahren.

Skepsis gegenüber dem Vorhaben hatte zuletzt die ÖVP gezeigt. Klubchef Ernst Gödl meinte auch am Montag, dass sich die Ministerin bewusst sein müsse, welches Signal sie damit aussende, "wenn sie ins Blaue hineinredet, dass sie 500 Häftlinge entlassen will". Die ÖVP sage klar "Stopp", wenn die Sicherheit der Menschen gefährdet werde.

Gödl will, dass Sporrer nun der Volkspartei ihre genauen Pläne vorlegt. Dann könne man weiterdiskutieren auf Grundlage des Regierungsprogrammes - und in diesem stehe: "Entlastung der angespannten Haftsituation in Österreich durch Ausweitung der Verbüßung mit Fußfesseln."

Gesetz soll im Herbst beschlossen werden

Tatsächlich wird es ein Gesetz brauchen, um die Amnestierung, die als Einmalaktion angelegt ist, umzusetzen. Geht alles nach Plan, soll dieses im Herbst beschlossen werden - wie auch andere Maßnahmen zur Entlastung der Justizanstalten wie eine Ausweitung des Modells "Haft in der Heimat". Konkrete Pläne dazu sollen noch diese Woche den Ministerrat passieren.

Von der Amnestie ausgenommen sein sollen Personen, die wegen schwerer Gewaltverbrechen, Sexualverbrechen, Terrorismus und staatsfeindlicher Verbindungen sowie Delikten nach dem Verbotsgesetz verurteilt sind. Gleiches gilt für gefährliche Rückfalltäter.

Drei unterschiedliche Gruppen

Bei jenen, die vorzeitig entlassen werden könnten, unterscheidet man zwischen drei Gruppen. Zunächst geht es um Insassen, die zu einer unbedingten Haftstrafe von bis zu neun Monaten verurteilt wurden. "Bei Wohlverhalten" sollen sie schon nach drei Monaten entlassen werden können. Die zweite Gruppe sind Häftlinge mit bis zu 18 Monaten unbedingt. Diese können nach sechs Monaten entlassen werden, wenn sie sich "durch anstandslose Vollzugslockerungen wie Ausgänge bewährt haben".

Schließlich kommen noch Insassen mit einer unbedingten Strafe von bis zu fünf Jahren in Frage. Sie könnten nach der Halbzeit frei kommen. Der Insasse müsse sich bereits im "Entlassungsvollzug" befinden, zitiert der "Kurier" das Justizressort. Das ist ein Stadium, in dem Häftlinge die Justizanstalt verlassen dürfen, um sich für die Zeit nach der Haft eine Beschäftigung und eine Wohnung zu organisieren. Gerichtliche Auflagen oder Bewährungshilfe für die Entlassenen sind nicht vorgesehen.

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