Verhandlungen
Koalitionskrach um neue Medienförderung
Geplant ist eine Zeitungszustellungsförderung ab 2027 in Höhe von 25 Mio. Euro pro Jahr. Auch sollen die Mittel für Medienkompetenz von 700.000 Euro auf 10 Mio. Euro aufgestockt und die Digital-Transformationsförderung fortgeführt werden.
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In Zeiten von Fake News, Falschinformationen, Krisen und Algorithmen müssen wir in qualitätsvolle und kritische Medien, in einen unabhängigen Journalismus investieren und für eine vielfältige und resiliente Medienlandschaft, die auch für den Medienkonsum der Zukunft gewappnet ist, einstehen", wird Medienminister Andreas Babler (SPÖ) in der APA vorliegenden Unterlagen zum geplanten Paket zitiert. Auf APA-Anfrage hielt ÖVP-Mediensprecher und -Generalsekretär Nico Marchetti, fest, dass man sich noch in Gesprächen zu den Förderungen befinde - etwa darüber, ob Gratismedien einbezogen werden oder nicht. Laut Marchetti soll der gesamte Medienmarkt und damit auch Gratiszeitungen profitieren. Man habe der SPÖ dazu mehrere Vorschläge vorgelegt. Aus ÖVP-Sicht könnte schon längst eine Einigung erzielt worden sein. Gleichlautendes hört man allerdings auch aus der SPÖ.
25 Mio. Euro Zeitungszustellungsförderung
Mit der Zeitungszustellungsförderung soll die flächendeckende Zustellung auch in entlegene Regionen Österreichs sichergestellt werden. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Fördermittel für den Vertrieb von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen fließen sollen. Dabei werden die jährlichen 25 Mio. Euro degressiv verteilt. Für die ersten neun Mio. Exemplare der gedruckten Jahresauflage fließen laut Entwurf 16 Cent pro Exemplar, für die weiteren Exemplare bis zur Schwelle von 26 Mio. Stück 7 Cent, ab dann 1,6 Cent. Sofern die insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausreichen, soll eine lineare Kürzung aller Zuschüsse um denselben Prozentsatz erfolgen. Für die Abwicklung ist die Medienbehörde KommAustria vorgesehen, wobei sich die Ausschlusskriterien für die Förderung an jenen des Qualitätsjournalismus-Förderungs-Gesetzes orientieren. Nötig ist ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission, was wohl mehrere Monate in Anspruch nimmt.
In Sorge war die Medienbranche um die Digital-Transformationsförderung. Diese drohte auszulaufen. Nun soll der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation auch für 2026 und 2027 mit je 20 Mio. Euro ausgestattet werden. Allerdings soll der Fokus des Fördertopfs auf klar definierte, zukunftsrelevante Digitalisierungsprojekte gelegt und die Förderkriterien nachgeschärft werden. Die Mindestbemessungsgrundlage wird auf 100.000 Euro gesenkt, womit zukünftig auch kleinere und nichtkommerzielle Medienunternehmen leichter Zugang zu den Mitteln haben sollen.
Förderung jugendaffiner Inhalte
Das Medienministerium will auch qualitätsvolle journalistische Formate, die junge Menschen erreichen und zur Medien- sowie Informationskompetenz beitragen, fördern. Ab 2027 sollen zu diesem Zweck jährlich 7 Mio. Euro in einem Wettbewerbsverfahren bzw. per Fördercall "Young Media" an Medienunternehmen vergeben werden - unabhängig von Veröffentlichungs- oder Verbreitungsform und Größe des Medienunternehmens. Die geförderten Formate sollen den jungen Zielgruppen kostenlos zur Verfügung stehen. Zudem will Babler das im Qualitätsjournalismusgesetz für Medienkompetenz reservierte Fördervolumen von 700.000 Euro auf 3 Mio. Euro ab 2027 erhöhen.
Ab 2028 ist geplant, das Medienfördersystem schrittweise auf neue Beine zu stellen. Medienminister Babler hat dazu im April eine beim Medienhaus Wien beauftragte Studie präsentiert, die als Grundlage herangezogen wird. Ziel ist es, bestehende Förderstrukturen und Zuständigkeiten in ein einheitliches Gesamtsystem zu überführen, um Synergien zu heben und klare Verantwortlichkeiten zu schaffen. Das Fördersystem soll künftig technologieneutral aus einer Basisförderung zur Sicherung journalistischer Arbeitsplätze bestehen und zusätzlich Innovation, digitale Geschäftsmodelle, Start-ups sowie Maßnahmen zur Medienkompetenz unterstützen. Vorausgesetzt werden etwa redaktionelle Unabhängigkeit, die Einhaltung ethischer Richtlinien und die Erbringung journalistischer Leistungen im öffentlichen Interesse. Förderentscheidungen sollen jedenfalls professionell, nachvollziehbar, transparent, unbeeinflusst und kollegial getroffen werden, wird versichert.
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