Tier-Drama
Kuh Zunge rausgerissen: Tierhalteverbot für Bauern
Ein besonders schwerer Fall von Tierquälerei hat für einen Landwirt aus dem Bezirk Bregenz drastische Folgen. Nachdem einer Kuh bei der Klauenpflege ein Teil der Zunge herausgerissen worden war, ließ der für das Tier verantwortliche Mann das Rind vier Tage lang ohne tierärztliche Behandlung im Stall. Erst im Schlachthof wurde die schwere Verletzung entdeckt und gemeldet.
Gericht bestätigt Verbot
Der Mann wurde wegen Tierquälerei bereits rechtskräftig verurteilt. Nun bestätigte auch das Landesverwaltungsgericht das von der Bezirkshauptmannschaft ausgesprochene lebenslange Tierhalteverbot. Entscheidend war laut Gericht vor allem, dass der Landwirt die Vorgänge herunterspielte und keine ausreichende Einsicht zeigte. Dadurch bestehe die Gefahr weiterer Verstöße. Das Verbot gilt deshalb für alle Tiere – sogar für Garnelen und andere wirbellose Tiere, die vom Gesetz erfasst sind. Auch frühere Verurteilungen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung flossen in die Beurteilung ein.
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Das strafrechtliche Urteil wurde bereits 2025 bestätigt. Erst danach konnte die Behörde über das dauerhafte Halteverbot entscheiden.
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