EU-Vorordnung

Neue Regeln bei Verpackungen: So trifft es die Kunden

Kisten mit Tomaten und verpackten Paprika in einem Großhandelsmarkt für Obst und Gemüse.
© Getty Images
Ein großes Ärgernis im Alltag sind zu üppige Verpackungen. Eine neue Verordnung der Europäischen Union greift dieses Thema auf und sorgt ab Mittwoch für erste Anpassungen bei Verpackungsmüll.
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Eine aktuelle Umfrage des Unternehmensberaters PwC zeigt die Stimmung in Österreich deutlich: Neun von zehn Personen stören sich an zu großen Verpackungen. Fast die Hälfte ärgert sich über die Abfallmengen im eigenen Haushalt, und rund 40 Prozent wissen bei bestimmten Materialien nicht genau, wie diese richtig entsorgt werden.

Die neue Regelung soll hier Abhilfe schaffen. Im Jahr 2023 fielen in den 27 EU-Staaten fast 80 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an, was etwa 173 Kilogramm pro Kopf entspricht. Mit der Verordnung soll der Müll bis 2030 um fünf Prozent und bis 2040 um 15 Prozent sinken.

Erste Vorgaben ab heute

Direkt spürbar ist für Konsumenten vorerst wenig. Ab Mittwoch gilt eine strengere Grenze für sogenannte Ewigkeitschemikalien (PFAS) bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Produkte wie Pizzakartons dürfen diese Stoffe nur noch in sehr geringen Mengen enthalten und sonst nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Erzeuger und Händler müssen die Einhaltung dokumentieren, was heimischen Händlern Sorgen bereitet.

Geplante Schritte ab 2027

Die weiteren Vorgaben greifen schrittweise. Ab Februar 2027 muss die Gastronomie mitgebrachte Behälter für Take-away befüllen, sofern Hygiene- und Sicherheitsregeln eingehalten werden. Ab Mitte Februar 2028 ist eine Mehrwegoption Pflicht. Einheits-Piktogramme auf Verpackungen und Sammelbehältern erleichtern ab Mitte August 2028 die Mülltrennung.

Umstellung ab dem Jahr 2030

Ab 2030 verliert unverarbeitetes Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm die Einweg-Plastikhülle. Ausnahmen gibt es nur für sehr empfindliche Waren. Auch Portionsverpackungen für Produkte wie Marmelade oder Butter verschwinden dann, etwa beim Hotelfrühstück. Im Online-Handel darf der Leerraum höchstens 50 Prozent betragen. Schwer trennbare Materialkombinationen wie bei Knabbernossi, Manner-Schnitten oder Butter in Wachspapier müssen neu gestaltet werden.

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