Bauwerksbuch
"Pickerl" schützt Altbauten vor dem Verfall
Für tausende Altbauten wird das Bauwerksbuch in den kommenden Jahren Pflicht. Bis Ende 2027 müssen alle Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, über eine solche Dokumentation verfügen. Bis Ende 2030 folgen Häuser, die zwischen 1919 und 1945 gebaut wurden. Erfasst werden vor allem Bauteile, deren schlechter Zustand Menschen gefährden könnte. So sollen notwendige Sanierungen und Instandhaltungen früher erkannt und besser geplant werden.
Diese Häuser sind betroffen
Betroffen sind grundsätzlich alle Eigentümer, vom Einfamilienhaus bis zum Zinshaus. Ausgenommen sind Kleingartenhäuser und Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern bebauter Fläche. Erstellt werden muss das Bauwerksbuch von qualifizierten Fachleuten, registriert wird es bei der Baupolizei.
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Altbauten langfristig erhalten
"Mit der Einführung des verpflichtenden Bauwerksbuches wird zukünftig der Nachweis eingefordert, für die Instandsetzung des Hauses aktiv zu sorgen", sagt Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ). Rund 31.000 Gebäude wurden vor 1919 errichtet, weitere 23.500 zwischen 1919 und 1945. Die Stadt will damit notwendige Arbeiten besser planbar machen und den Altbaubestand langfristig erhalten.
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