Verbalattacke

Wolf-Posting: Jetzt Anzeige wegen Verstoß gegen ORF-Ethikkodex

Armin Wolf.
© APA/KEYSTONE/URS FLUEELER
Das Posting von ORF-Moderator Armin Wolf wird jetzt ein Fall für die ORF-Chefin.
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Mit einer heftigen Verbalattacke sorgte ORF-Moderator Armin Wolf am Wochenende für Schlagzeilen. Eigentlich ist der "ZiB2"-Moderator laut Eigenangaben seit einigen Tagen im Urlaub, ein derbes Posting zur ORF-Kandidatin Eva Schütz gab es aber dennoch.

"Der stv. Vorsitzende des Stiftungsrats ist offenbar der Meinung, dass die Herausgeberin einer rechten, rassistischen Fake News-Schleuder (die praktisch täglich den ORF diffamiert und Millionenverluste produziert) als ORF-Generaldirektorin geeignet ist", schrieb er über die "Exxpress"-Herausgeberin, die sich für den ORF-Chefposten beworben hat.

Hintergrund des Ganzen: Schütz wurde vom Vize-Stiftungsratschef Gregor Schütze für das Hearing am Donnerstag nominiert.

Peter Westenthaler.
ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler. © APA/GEORG HOCHMUTH

Westenthaler-Anzeige bei Thurnher

Nun wird das Posting jedenfalls ein Fall für die ORF-Chefin Ingrid Thurnher. Wie von oe24 berichtet, könnte Wolf mit dem Beitrag auf Bluesky gegen den ORF-Ethikkodex verstoßen haben.

Das bringt der von der FPÖ entsandte Stiftungsrat Peter Westenthaler in einer Anzeige an die ORF-Generaldirektorin - sie ist noch bis Ende 2026 im Amt - jetzt auch vor. "Der stellvertretende Chefredakteur und Zib2-Moderator Armin Wolf hat mit seinem Posting auf Bluesky (siehe Anhang 1) gegen die in Kapitel 3.2 des ORF-Ethikkodex normierten Regeln verstoßen, welche das Verhalten von ORF-Mitarbeitern auf Social Media auflisten. Insbesondere gegen den Punkt 3.2.1".

Das steht im Punkt 3.2.1:
Auch bei der Nutzung sozialer Medien ist der Eindruck maßgeblich, der durch Äußerungen in der öffentlichen Wahrnehmung entsteht. Bei öffentlichen beruflichen und privaten Äußerungen in sozialen Medien ist daher Folgendes zu beachten:
-- Die Werte, Grundsätze und Interessen des ORF als öffentlich-rechtliches Medium, insbesondere in Bezug auf Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, sind zu berücksichtigen und zu achten.
-- Keinesfalls dürfen öffentliche Äußerungen geeignet sein, Zweifel an der Objektivität, Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des ORF aufkommen zu lassen.
-- Öffentliche Äußerungen, die kritische Auseinandersetzungen oder persönliche Wertungen (Zustimmung, Ablehnung) über Dritte enthalten, sind stets sachlich zu halten und zu begründen.

Außerdem heißt es in dem Punkt 3.2.1 des Ethikkodex, dass "je exponierter Mitarbeitende" seien, desto sensibler und kritischer müssten deren Social-Media-Äußerungen zu beurteilen sein. Als Aushängeschild des ORF zählt Wolf wohl zu den exponierteren Gesichtern des ORF.

Westenthaler schreibt in seiner Anzeige an Thurnher, dass es sich bei Wolf "bereits um einen wiederholten Verstoß " handle. Daher brauche es nun "deutliche Konsequenzen". Der Stiftungsrat fordert "rasche dienstrechtliche Konsequenzen zu ziehen, da Schaden für den ORF entstanden ist und auch die Gefahr weiterer ähnlicher Postings durch die Verhaltensauffälligkeit des Herrn Wolf auf Social Media evident ist".

Eva Schütz.
Eva Schütz. © oe24

Schütz: "Peinliches Posting"

"Ein peinliches Posting, das lediglich zeigt, wie nervös manche am Küniglberg sind. Interessant, dass man dort glaubt, die Meinungshoheit darüber zu haben, was richtig und falsch ist", konterte Schütz gegenüber oe24 dem ORF-Moderator.

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