In Österreich sind Radarwarnungen in GPS-Navigationsgeräten erlaubt. Im benachbarten Ausland sind die Regelungen jedoch unterschiedlich.
In Deutschland, Norwegen und in der Schweiz sind sie definitiv verboten und können schlimmstenfalls sogar konfisziert und vernichtet werden. Unsicher ist die Rechtslage in Tschechien und Bosnien-Herzegowina.
In Österreich erlaubt
"Beim Verkauf dieser
GPS-Navigationsgeräte sollte deutlich auf mögliche Probleme bei der
Verwendung im Ausland hingewiesen werden", fordert ÖAMTC-Juristin Verena
Hirtler. In Österreich sind nur solche Warner verboten, die mittels
Funkwellen Radarkontrollen aufspüren. "Die Radarstandorte in
GPS-Navigationssystemen werden vorher gemeldet und sind aus diesem Grund in
Österreich auch erlaubt."
Funktion deaktivieren
Besitzer von GPS-Navigationsgeräten sollten
laut ÖAMTC vor der Fahrt in die Schweiz, nach Deutschland und Norwegen
sicherstellen, dass ihr Gerät keine Radarwarnungen für diese Länder enthält.
Gegebenenfalls muss diese Funktion deaktiviert oder komplett gelöscht werden.