Gerichtsurteil

4 Manager gehen nach Grundig-Pleite frei

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Für das Gericht war der Tatbestand der betrügerischen Krida nicht erfüllt. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.

Über sieben Jahre nach der Pleite des Grundig-Konzerns ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht nach insgesamt fünf Verhandlungstagen der Prozess gegen die früheren Manager der deutschen Mutterfirma zu Ende gegangen. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Hans-Peter Kohlhammer, die Ex-Vorstandsmitglieder Werner Saalfrank und Günther Moissl sowie der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende Anton Kathrein wurden vom Vorwurf der betrügerischen Krida freigesprochen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Angeklagten vorgeworfen, in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit der Grundig Austria AG als faktische Geschäftsführer der Österreich-Tochter nach dem 26. Februar 2003 unbesicherte Warenlieferungen im Wert von 34,93 Mio. Euro und Leistungserbringungen von 3,65 Mio. Euro von der Grundig Austria GmbH, die noch vergleichsweise gut dastand, an Unternehmen des Grundig-Konzerns veranlasst zu haben. Weiters hieß es seitens der Anklagebehörde, im Rahmen der sogenannten Grundig I-Spaltung wäre Eigenkapital von 42,9 Mio. Euro in eine neugegründete Vermögensverwaltung gesteckt und diese Gesellschaft auf die Grundig AG "verschmelzend umgewandelt" worden.

Dadurch wäre - so der Tenor der Anklage - dem Wiener Grundig-Werk Vermögen entzogen und die Befriedigung der Gläubiger - neben zahlreichen Lieferanten vor allem die Bank Austria-Creditanstalt und die Gebietskrankenkasse - vereitelt bzw. geschmälert worden. Die Manager hatten diese Anschuldigung beim Prozessauftakt im vergangenen März entschieden zurückgewiesen. Sie versicherten, sie hätten das Traditionsunternehmen zu sanieren versucht.

Der Schöffensenat (Vorsitz: Karin Burtscher) fand nach einem umfassenden Beweisverfahren keinen Beweis, dass die Manager den inkriminierten Tatbestand in subjektiver oder objektiver Hinsicht erfüllt hätten. Auch ein in kaufmännisch Hinsicht unredliches Handeln konnte ihnen nicht nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft hat nun drei Tage Zeit, um gegen die Freisprüche Rechtsmittel anzumelden. Dem Vernehmen nach dürfte die Anklagebehörde die Entscheidung des Gerichts akzeptieren.

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