"Als Ablenkungsmanöver" bezeichnet die AK die am 10. Februar präsentierte IMAS-Studie im Auftrag der Meinl Bank. Die Meinl Bank versuche damit von der Problematik abzulenken, dass die Konsumenten "glatt in die Irre geführt wurden", in dem sie die Papiere der Gesellschaft als "sichere Anlage" in Zeiten "starkschwankender Aktienmärkte" angepriesen habe.
Dass die Werbung irreführend war, habe der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt. Die Meinl Bank solle die Anleger entschädigen. "Die Meinl Bank betreibt auch Kindesweglegung", sagt Harald Glatz von der AK. "Sie argumentiert, dass sie der falsche Adressat für die Klagen sei. In Wirklichkeit seien die Berater Schuld. Das ist insofern bemerkenswert, weil Meinl selbst eine Beratungsfirma betreibt, nämlich Meinl Success." Auch gegen diese Firma habe die AK Klagen eingebracht und ein Urteil erster Instanz zu Gunsten der Konsumenten erwirkt.
"Es kann nicht sein, dass Unternehmen maßlos sind und nur an ihren Gewinn denken und die Konsumenten draufzahlen. So haben die Anleger hunderte Millionen Euro zu beklagen, die Meinl Bank hunderte Millionen Euro verdient", sagt Glatz. Produkte würden wie Sparbücher verkauft, also als risikoarm und sicher. "Letztendlich sind sie es aber nicht."