Steuerreform

Bitcoin & Co werden ab 1. März 2022 besteuert

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Es ist quasi eine staatliche Anerkennung der Kryptowährungen - sie werden besteuert. 

Im Zuge der Steuerreform sollen Kryptowährungen künftig wie Aktien besteuert werden. Auf Einkünfte aus Bitcoin &Co. fällt somit ein Steuersatz von 27,5 Prozent an, unabhängig davon, wie lange die Assets gehalten wurden. In Kraft treten sollen die Neuerungen mit 1. März 2022, betroffen sind laut Finanzministerium alle Kryptowährungen, die seit dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden.

Keine Spekulationsfrist mehr. "Dadurch fallen alle Kryptowährungen in das neue Besteuerungsregime, bei denen zum Inkrafttretenszeitpunkt die einjährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist", heißt es aus dem Finanzministerium. Ein Verlustausgleich mit anderen Kapitaleinkünften, die dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent unterliegen - wie Aktien -ist möglich. Ausgenommen sind Sparbuchzinsen und Stiftungszuwendungen.

Altvermögen. Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 gekauft und über die Spekulationsfrist hinaus gehalten werden, gelten als "Altvermögen". Gewinne aus einem Verkauf müssen nicht versteuert werden. Die Steuerpflicht betrifft auch laufende Einkünfte aus Kryptowährungen (etwa beim Staking).

Kritik von Bitpanda. Inländische Dienstleister wie Bitpanda müssen für Einkünfte aus Kryptowährungen ab 2023 Kapitalertragssteuer (KESt) abziehen. Beim Milliardenunternehmen Bitpanda befürchtet man dadurch "massiven Schaden für den Standort Österreich" und hofft auf eine Reform der Steuerreform.  

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