Flughafen Wien auf Platz 5 bei Verspätungen und Ausfällen der zehn größten Airports in DACH-Region.
Am Flughafen Wien ist 2018 mehr als ein Viertel aller Flüge nicht nach Plan gestartet, hat AirHelp, eine Organisation für Fluggastrechte, erhoben. Damit landet der Airport in Schwechat in Sachen Flugverspätungen und -ausfällen auf Platz fünf einer Rangliste der zehn größten Flughäfen im deutschsprachigen Raum. Die meisten Probleme gab es am Drehkreuz Frankfurt am Main.
Flugverspätungen, Annullierungen, lange Schlangen vor der Sicherheitskontrolle - das Jahr 2018 und vor allem der Sommer standen im Zeichen zahlreicher Probleme in der europäischen Luftfahrt. Als Hauptschuldige wurden Kapazitätsengpässe, Streiks und pleitegegangene Fluglinien ausgemacht. In Frankfurt verkehrte laut AirHelp gleich mehr als ein Drittel aller Flüge unplanmäßig: 33,9 Prozent aller Starts am Fraport seien verspätet gewesen oder ausgefallen. Damit verzeichnete der größte Flughafen des DACH-Raums die schlechtesten Pünktlichkeitswerte.
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Dahinter folgen der Flughafen München, an dem laut dem Portal 30 Prozent aller Flüge nicht nach Plan starteten, und der Flughafen Köln/Bonn, an dem 29,9 Prozent der Verbindungen verspätet waren oder gecancelt wurden. "Der Flughafen Wien landet mit einer Performance von 26,8 Prozent unplanmäßiger Flugbewegungen auf dem fünften Platz des Verspätungs-Rankings", berichtete AirHelp. In Zürich waren 26 Prozent aller Flüge betroffen, am Standort Genf 27,2 Prozent. Die besten Werte verzeichneten die Flughäfen Düsseldorf, Berlin-Tegel und Stuttgart. An keinem dieser Airports waren während des Analysezeitraumes mehr als ein Viertel der geplanten Starts verspätet oder fielen aus.
"Im Jahr 2018 gab es unfassbar viele Flugprobleme, die die Urlaubsträume von vielen Reisenden platzen ließen", sagte AirHelp-Unternehmenssprecherin Laura Kauczynski. "Natürlich muss man auch beachten, dass die Flughäfen in der Regel nur selten selbst die Schuld für Flugverspätungen und -ausfälle tragen." Die häufigsten Gründe dafür seien Probleme im Betriebsablauf der Airlines, schlechtes Wetter und Streiks.
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Verspätungen ab drei Stunden sowie Flugausfälle können Passagiere zu finanziellen Entschädigungen berechtigen. Betroffene können ihren Anspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können die ausführende Airline aber von der Kompensationspflicht befreien.