Neues Urteil
AvW muss Anleger 263.000 Euro zahlen
Bei einer Informationsveranstaltung in Wien vor 3 Jahren habe der damalige AvW-Vertriebsdirektor vor rund 20 AUA-Piloten erklärt, "dass die Genussscheine jederzeit zum jeweils gültigen Monatskurs verkauft werden können", heißt es in dem Urteil.
Den Ausgabeaufschlag soll der AvW-Mann damit begründet haben, dass beim Kauf an der Frankfurter Börse - wo ein kleiner Teil der Scheine gehandelt wurde - ohne Agio "keine Garantie auf eine Rücknahme bestehen würde".
Dem Gericht zufolge haftet die AvW Invest, 75-Prozent-Tochter der AvW Gruppe und Zweitbeklagte, "infolge fehlerhafter Beratung aus dem Titel des vertraglichen Schadenersatzes", schreibt die Zeitung. Auch eine Anfechtung wegen Irrtums würde zur Aufhebung des Vertrags führen.
Seit Oktober 2008 sitzen rund 12.000 Genussscheininhaber auf ihren Papieren, weil die AvW die Rücknahme der Papiere aufgrund interner Turbulenzen eingestellt hat. Momentan befindet der Oberste Gerichtshof darüber, ob der Ausschluss der Kündigungsrechts in den Genussscheinklauseln rechtens ist.
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