Zentrales Kontoregister

Bankgeheimnis seit heute abgeschafft

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Das Bankgeheimnis wurde bereits 2000 unter der ÖVP/FPÖ-Regierung stark eingeschränkt.

Das Bankgeheimnis ist mit heute endgültig Geschichte, ab nun soll ein zentrales Kontoregister Steuerbetrügern das Leben erschweren. Zugriff auf das Register haben nur Steuer- und Strafbehörden, diese wiederum sehen nur die Zugriffsberechtigten, aber nicht die Kontobewegungen. Letztere können nur über richterlichen Beschluss geprüft werden.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) erhofft sich durch mehr Steuererlichkeit Mehreinnahmen von 700 Mio. Euro im Jahr. Beim Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein sei der anvisierte Betrag von 1 Mrd. Euro auch eingehoben worden, versichert man im Finanzministerium.

Kontoregister

Das Kontoregister wird von den Banken laufend gespeist, für den Registerbetrieb ist das Bundesrechenzentrum zuständig. Gelistet sind alle Konten und Depots, die in Österreich geführt werden, vom Girokonto über Bausparkonten bis zum klassischen Sparbuch - das sind in Summe rund 33 Millionen Konten.

Jede Einsichtnahme wird elektronisch protokolliert, die Protokolle werden nach zehn Jahren gelöscht. Die Bürger werden über eine Einschau verständigt - entweder über "FinanzOnline", oder, wenn dies nicht genutzt wird, über den Steuerberater. Das Benachrichtigungssystem ist seit heute aktiv, so Ministeriumssprecher Johannes Pasquali zur APA.

Bankgeheimnis stark eingeschränkt

Das Bankgeheimnis wurde bereits unter der ÖVP/FPÖ-Regierung im Jahr 2000 stark eingeschränkt. Mit 1. November 2000 durften keine anonymen Sparbücher mehr eröffnet werden, auch Bareinzahlungen und Überweisungen auf anonyme Konten waren ab da verboten.

Noch im Jahr 2013 meinte die damalige Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) vor dem EU-Finanzministerrat: "Wir werden um das Bankgeheimnis kämpfen, das bin ich den Österreichern schuldig."

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