bwin-PartyGaming-Fusion im Firmenbuch eingetragen, per 31.3. wirksam

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Die Fusion des Wiener Online-Wettanbieters bwin mit dem britischen Glücksspielkonzern PartyGaming ist vom Handelsgericht Wien mit heute, Dienstag, 15. März 2011, ins Firmenbuch eingetragen worden. Die Verschmelzung soll wie beabsichtigt am 31. März 2011 rechtswirksam werden. Das Höchstgericht in Gibraltar muss noch zustimmen - dort wird die neue Gesellschaft ihren Unternehmenssitz haben.

bwin-Aktien werden am 25. März 2011 zum letzten Mal an der Wiener Börse gehandelt. Danach wird das Papier vier Tage vom Handel ausgesetzt, ab 01. April sind die neuen Aktien an der Londoner Börse handelbar. Für eine bwin-Anteilsschein bekommen die Aktionäre 12,23 bwin.Party-Anteile. Die neuen Papiere sind ab 01. Jänner 2010 dividendenberechtigt.

Nach der kartellrechtlichen Genehmigung der Fusion durch das deutsche Bundeskartellamt und die österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat nun auch die rumänische Kartellbehörde die Fusion genehmigt, so bwin.

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