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Causa Mensdorff: Weitere Ermittlungen fix

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Die Staatsanwaltschaft Wien wird ihr Verfahren gegen den Waffenlobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly fortsetzen, gegen den im Zusammenhang mit Rüstungsgeschäften wegen des Verdachts auf Betrug, Geldwäsche und Bestechung ermittelt wird. Das steht nun endgültig fest, nachdem die Anklagebehörde die Unterlagen geprüft hat, die den Deal des Rüstungskonzerns BAE mit der britischen Antikorruptionsbehörde SFO und dem US-Justizministerium dokumentieren, der Pönalzahlungen von insgesamt 311 Mio. Euro mitumfasst hat.

"Ein Ausfluss dieser Vereinbarung war, dass die britische Antikorruptionsbehörde SFO auf Basis genau definierter rechtlicher Bestimmungen ihre Erhebungen nicht fortsetzt. Wir haben uns genau angeschaut, ob eine urteilsähnliche Entscheidung vorliegt und unter welchen Voraussetzungen diese Vereinbarung zustande gekommen ist und sind zum Schluss gekommen, dass das für uns keine Bindungswirkung hat", meinte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch.

Nun gelte es noch, die mit Amt und Siegel versehenen Dokumente aus England abzuwarten, "aber das Doppelbestrafungsverbot ist im gegenständlichen Fall nach unserer Überzeugung jedenfalls kein Hindernis, weitere Ermittlungsschritte zu setzen", betonte Jarosch.

Nach der Niederschlagung des britischen Verfahrens hatte sich Mensdorffs Anwalt Harald Schuster unter Hinweis auf das im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) normierte Doppelbestrafungsverbot, demzufolge niemand wegen ein und desselben Sachverhalts ein weiteres Mal in derselben Sache strafrechtlich verfolgt werden darf, überzeugt gegeben, dass die Wiener Anklagebehörde ihre Untersuchungen einstellen wird.

Mittlerweile wird auch in England hinterfragt, ob der BAE-Deal rechtens war: Eine Opfervereinigung hat die Gerichte eingeschaltet und verlangt eine eingehende Überprüfung dieser Vorgänge.

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