VKI-Musterprozess

Cosmos-Schutzbriefe: Klage gegen itonia und Generali

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen ersten Musterprozess gegen die itonia it-insurance & service GmbH und die Generali Versicherung eingebracht. Beide weigern sich, für Ansprüche von Kunden aus 2005 bis 2009 einzustehen. Diese Kunden haben seinerzeit Cosmos-Schutzbriefe erworben und stehen nun - nach dem Konkurs von Cosmos - im Regen. Der VKI geht davon aus, dass itonia und Generali als Vertragspartner von Cosmos für diese Schutzbriefe haften.

Cosmos-Schutzbriefe waren eine Art Geräteversicherung, die Kunden beim Kauf eines Gerätes bei Cosmos gegen Entgelt für 4 oder 6 Jahre abschließen konnten. Gedeckt sind u.a. Materialschäden nach Herstellergarantien, Hardwareschäden, Schäden durch Ungeschicklichkeit, Brand, Wasser und Diebstahl.

Der Schutzbrief gilt subsidiär, noch bestehende Herstellergarantien gehen vor. Dem Schutzbrief liegen Vereinbarungen zwischen Cosmos einerseits und der Firma itonia it-insurance & service GmbH bzw. der Generali Versicherung AG andererseits zugrunde.

Nachdem Cosmos Ende Jänner 2010 in Konkurs ging, stellt sich die Frage, gegen wen und auf welcher Basis Schutzbriefinhaber ihre Ansprüche geltend machen können. Strittig ist der Erwerbszeitraum vor 31.8.2009. Bei Schutzbriefen aus diesem Zeitraum erhalten Kunden von itonia in der Regel - von einzelnen "Kulanzen" abgesehen - eine ablehnende Stellungnahme.

itonia bringt vor allem vor, dass ihr der Partner (Cosmos) zur Abwicklung der Schadensfälle abhanden gekommen wäre. Die Generali Versicherung hält sich überhaupt bedeckt. Auf die Aufforderung des VKI, den Betroffenen eine Lösung anzubieten, wurde von Seiten der Versicherung schlicht nicht reagiert.

"Die Kunden werden unserer Meinung nach zu Unrecht von itonia und Generali im Regen stehen gelassen. Sie müssen derzeit die Reparatur von Schäden, die aus dem Schutzbrief gedeckt wären, aus eigener Tasche vorstrecken", kritisiert Peter Kolba, Leiter Bereich Recht im VKI. "Man hat mit der Generali als Versicherung hinter dem Produkt geworben - also muss die Generali dafür auch einstehen. Die itonia war aus unserer Sicht deren Erfüllungsgehilfe."

Der VKI wird weitere Musterprozesse führen - es sei denn die genannten Firmen bieten eine generelle Lösung für alle betroffenen Schutzbriefinhaber an.

Folgende Zeiträume sind nicht betroffen:

Bei Schutzbriefen mit Rechnungsdatum zwischen 1.9.2009 und 31.12.2009 soll nach Auskunft von itonia der Kunde direkter Versicherungsnehmer von Generali sein. Hier sollen Forderungen anerkannt werden. Schutzbriefinhaber können sich an itonia, Postfach 0125, 2700 Wr. Neustadt (schaden@itonia.com) wenden.

Bei Schutzbriefen mit Rechnungsdatum zwischen 1.1.2010 und 16.2.2010 besteht eine Deckungszusage bei der Zürich Versicherung AG. Kunden sollen sich direkt an den Zürich Help Point (Tel.: 08000 80 80 80) oder per Mail an service@at.zurich.com melden.

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