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EU-Regel zu kostenlosem Roaming tritt in Kraft

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Ein Foto vom Strand aus Italien senden oder die Eltern vom Städtetrip nach Paris anrufen, verursacht weiter keine zusätzlichen Kosten.

Die neue EU-Roamingverordnung tritt zur beginnenden Ferienzeit am 1. Juli in Kraft. EU-Bürger können mit ihrem Handy zu den gleichen Kosten telefonieren, im Internet surfen oder SMS schreiben wie zu Hause. Im Gegensatz zur alten Regelung darf die Geschwindigkeit der Datenübertragung im EU-Ausland nicht mehr gedrosselt werden.

Verbesserungen

"Wir haben es auch geschafft, bei 'Roam like at Home' deutliche Verbesserungen zu erzielen", freut sich Angelika Winzig, ÖVP-Delegationsleiterin im Europaparlament und Chefverhandlerin des Europaparlaments für die Roaming-Verordnung, laut Aussendung. "Verzögerungen und Geduldsproben beim Surfen, Streamen von Filmen und bei Videotelefonaten haben damit ein Ende."

Zudem sinken die Preise, die Netzbetreiber sich gegenseitig für das Roaming in Rechnung stellen, weiter deutlich. Auch der Notruf kann kostenlos kontaktiert werden. Die Regeln zur "angemessenen Nutzung" bleiben weitgehend erhalten. Damit soll das dauerhafte Telefonieren und Internetsurfen ohne zusätzliche Kosten in andere EU-Staaten verhindert werden.

Seit 2017 keine Zusatzgebühren

Seit 2017 können die Verbraucher im EU-Inland sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen kostenlos telefonieren, simsen und mobile Daten nutzen, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen. Die Regelung wäre nun ausgelaufen. Die neue Roamingverordnung gilt bis 2032. Laut einer Eurobarometer-Umfrage ist "Roam like Home" sehr populär bei EU-Bürgern.

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