"Google Street View" muss Anonymität gewährleisten

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Das Haus des Chefs oder der Kollegen ist durch "Google Street View" oder ähnliche Angebote nur noch einen Klick entfernt. Der Datenschutzrat forderte daher in einer Sitzung im Bundeskanzleramt für Österreich eine Rechtsgrundlage, "um ein Ausufern und Missbrauch dieser neuen Anwendung zu verhindern", so Harald Wögerbauer, Vorsitzender des Datenschutzrats im Bundeskanzleramt.

Der Service, in dem Straßenzüge, Plätze und Häuser abrufbar sind, wurde immer wieder wegen der Verletzung der Privatsphäre kritisiert. In Österreich gäbe es bereits rund fünf Anbieter, die Straßen abfahren und die Bilder, teils verpixelt, teils unverpixelt ins Netz stellen. Rechtlich klären müsse man "den Weg der Bilder von der Aufnahme bis ins Internet und dem Ausliefern ins Ausland", sagt Wögerbauer. Der Datenschutzrat sieht nur durch sofortiges Unkenntlichmachen aller Gesichter und Autokennzeichen im Aufnahmewagen die Anonymität und Privatsphäre der Bevölkerung gesichert.

Zwar kann man im Internet fast nur bearbeitete Rundfahrten sehen, doch "Google Street View" speichert die Rohdaten und schickt diese auch in die USA. Deshalb fordert der Datenschutzrat, dass nur dann Bilder ins Ausland versendet werden dürfen, wenn das Datenschutzniveau dem Österreichs entspricht. "Ausländische Behörden dürfen keinen Zugriff auf diese persönliche Daten haben", erklärt Wögerbauer. Im Moment wird über die rechtliche Grundlage solcher Dienste in der EU beraten. Zur Zeit herrsche in Österreich ein rechtsleerer Raum, weshalb auch zur Zeit noch gegen keinen Anbieter vorgegangen werden kann, so der Datenschutzrat.

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