Einzelheiten zum UBS-Steuervergleich mit den USA

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In US-Zeitungen sickern erste Einzelheiten des abgeschlossenen UBS-Steuervergleichs durch. Die "New York Times" berichtete unter Berufung auf eine mit der Sache vertraute Person, unter anderem müsse UBS die Namen solcher US-Kunden herausgeben, die Offshore-Firmen benutzt hätten, um Steuern zu hinterziehen.

Herauszugeben seien auch die Daten von UBS-Kunden, die mit Bankberatern aus der Schweiz in persönlichem, telefonischem oder Kontakt per E-Mail gestanden seien. Eine Rolle spiele auch die Größe des bei UBS gehaltenen Vermögens. Ab einer gewissen Summe müssten die Konten ebenfalls gemeldet werden.

Unter Berufung auf eine andere Quelle berichtete die Zeitung weiter, die US-Steuerbehörden bereiteten derzeit gegen 150 amerikanische UBS-Kunden Strafanzeigen wegen Steuerhinterziehung vor. Dutzende von Ermittlern seien im ganzen Land mit der Frage beschäftigt. Woher die US-Behörde die Namen bekommen habe, sei unklar, so die Zeitung weiter.

UBS hatte im Februar die Namen von geschätzt 250 bis 300 amerikanischen Kunden übergeben und sich zur Zahlung einer Busse von 780 Mio. Dollar (546 Mio. Euro) bereiterklärt, um eine Strafanzeige gegen sich selbst zu vermeiden.

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